Verfahren gegen Linksunten eingestellt: Das Verbot muss gekippt werden

Elf Strafverfahren sind eingestellt. Der nächste Schritt muss sein, das Verbot der linksradikalen Plattform zu kippen. Sonst droht ein Präzendenzfall.

Das Bundesverwaltungsgerichtsgebäude in Leipzig in strahlendem Sonnenschein

Nächster Stopp Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht muss das Indymedia-Verbot kippen Foto: dpa

Auf den ersten Blick wirkte die Nachricht bahnbrechender als sie ist: elf Strafverfahren in der Sache „Linksunten.Indymedia-Verbot“ wurden eingestellt. Das ist ohne Zweifel eine gute Nachricht, sogar eine sehr gute, aber nicht die entscheidende in der ganzen Angelegenheit. Denn über das Verbot der linksradikalen Internetplattform, welches das Innenministerium im August 2017 ausgesprochen hat, ist noch nicht entschieden.

Die Strafverfahren, die nun eingestellt wurden, richteten sich gegen Unbekannt und gegen drei Freiburger*innen, bei denen im Zuge des Verbots Razzien durchgeführt worden waren. Der Verdacht lautete auf Bildung einer kriminellen Vereinigung und Verstöße gegen das Vereinsgesetz. Linksunten wurde als Verein bezeichnet, ein Verbot ist hierbei besser zu verkaufen als bei einem Presseorgan.

Nun hat die Karlsruher Staatsanwaltschaft eingeräumt, dass gegen die Beschuldigten nicht genug vorliegt. Eine klare Vorstellung davon, wer zum vermeintlichen Verein gehören soll, haben offenbar weder das Innenministerium noch die Staatsanwaltschaft.

Und die bei den Razzien beschlagnahmten Speichermedien sind auch nach zwei Jahren in der Asservatenkammer noch verschlüsselt.

Das zeigt auch, dass das Verbot mit der heißen Nadel gestrickt war. Es war ein populistischer Akt des Innenministeriums im Bundestagswahlkampf 2017.

Ein unliebsames Webportal, ein Blog, ein linkes Zentrum, eine Nachbarschafts-Initiative wäre künftig dann vielleicht schneller als verfassungsfeindlicher Verein eingestuft, als man denkt

Der nächste logische Schritt wäre jetzt, sich das Verbot vorzunehmen – und zu kippen. Das muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig machen, dort ist die Klage dagegen anhängig. Den Richter*innen muss klar sein, dass sie einen Präzedenzfall schaffen, wenn sie das Verbot aufrechterhalten. Ein unliebsames Webportal, ein Blog, ein linkes Zentrum, eine Nachbarschafts-Initiative wäre künftig dann vielleicht schneller als verfassungsfeindlicher Verein eingestuft, als man denkt.

Anstatt jetzt weiter gegen potenzielle Vereinsmitglieder oder Sympathisant*innen des Portals zu ermitteln, wäre eine Entschuldigung seitens des Innenministeriums angebracht. Nicht nur gegenüber den mutmaßlichen Betreiber*innen, sondern gegenüber der Öffentlichkeit. In Zeiten, in denen Journalismus und die Glaubwürdigkeit von Journalisten oft einen schweren Stand haben, muss es oberste Priorität sein, die Presse- und Meinungsvielfalt zu schützen.

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Jahrgang 1986, hat Kulturwissenschaften in Lüneburg und Buenos Aires studiert und wohnt auf St. Pauli. Schreibt meistens über Innenpolitik, soziale Bewegungen und Klimaproteste, Geflüchtete und Asylpolitik, Gender und Gentrification.

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