Verfahren gegen Wikilleaks-Gründer: Ex-Staatsanwalt springt Assange bei

Soll Assange ausgeliefert werden? Dies klärt ab Montag ein Gericht in London. Ein Ex-Staatsanwalt soll ihn entlasten, doch auch sein Anwalt sieht Assange ab Sommer in Schweden zurück.

Will am liebsten nach Hause zurück: Der gebürtige Australier Julian Assange hält sich derzeit im gefährlichen Großbritannien auf. Bild: rtr

STOCKHOLM taz | Am Montag beginnt in London der juristische Prozess um die Frage, ob die britische Justiz Wikileaks-Gründer Julian Assange aufgrund eines Europäischen Haftbefehls nach Schweden überstellen soll. Obwohl Assange dort zunächst kein Gerichtsverfahren bevorsteht, sondern er lediglich zu den gegen ihn erhobenen Anschuldigungen vernommen werden soll, eine Frau vergewaltigt und eine andere sexuell belästigt zu haben, verweigert er bislang eine solche Überstellung. Er begründet das in der Öffentlichkeit mit der Befürchtung, von Schweden womöglich an die USA ausgeliefert werden zu können.

Die Taktik der Assange-Anwälte dürfte darauf abzielen, den von Schweden veranlassten Haftbefehl als rechtswidrig anzugreifen. Sie setzen dabei auf einen hochkarätigen Zeugen für ein mögliches Fehlverhalten der schwedischen Anklagebehörde: den ehemaligen Oberstaatsanwalt von Malmö, Sven-Erik Alhem. Er werde dem Londoner Gericht erklären, warum er – wäre er zuständiger Staatsanwalt gewesen – in der Sache Assange anders gehandelt hätte, erklärte Alhem bereits vorab. Speziell werde er kritisch hinterfragen, warum der Name von Assange entgegen schwedischer Rechtspraxis sofort öffentlich geworden sei und warum ein Verhör mit ihm nicht in der Zeit stattgefunden habe, als dieser sich freiwillig in Schweden aufgehalten habe.

Tatsächlich hatte sich Assange bis Mitte September und damit vier Wochen nach Erlass eines ersten – dann wieder aufgehobenen – Haftbefehls in Schweden aufgehalten, und sein Rechtsanwalt informierte die Staatsanwaltschaft auch ausdrücklich darüber, bevor dieser das Land verließ. Irgendwelche Einwände hatte die Anklagebehörde damals nicht. Erst als Assange einer späteren Aufforderung, von Grossbritannien nach Schweden zurückzukehren, nicht folgen wollte, war der jetzt in Frage stehende Europäische Haftbefehl erlassen worden.

Laut von ihm selbst gemachter Medienäusserungen dürfte Alhem auch aussagen, dass jedenfalls nach seinem eigenen Wissen über den Stand der Ermittlungen nichts dagegen sprechen würde, Assange zunächst in Grossbritannien zu verhören, statt ihn unbedingt zur Rückkehr nach Schweden zwingen zu wollen. Für die von Assange erhobenen Komplott-Vorwürfe dürfte der Ex-Staatsanwalt aber keine grosse Hilfe für den Wikileaks-Mann sein: Solche Vermutungen seien „grundlos“ und „lächerlich“, meint Alhem. Und dass gerade in Sexualstrafdelikten unterschiedliche Staatsanwälte befasst sind, die dann auch zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen können, deutet nicht auf eine negative Sonderbehandlung von Assange hin, sondern ist in der schwedischen Rechtspraxis in mehr als 10 Prozent derartiger Delikte der Fall.

Daran, dass Assange den Haftbefehl aushebeln und einer Überstellung nach Schweden entgehen könnte, glaubt im übrigen auch sein eigener schwedischer Rechtsanwalt Björn Hurtig nicht. Gegen die Ende Februar zu erwartende Entscheidung des Londoner Gerichts könne Beschwerde eingelegt werden, doch letztendlich werde es zu einer Auslieferung kommen: „Allerdings glaube ich nicht, dass das vor dem Sommer sein wird“, vermutet Hurtig gegenüber der Zeitung Göteborgs Posten.

Nachdem vor einigen Wochen schon der britische „Guardian“ umfänglich aus den bisher nicht-öffentlichen Ermittlungsakten gegenüber Assange zitieren konnte, sind die Kopien von 97 Original-Seiten daraus mittlerweile im Internet nachzulesen. Und Julian Assange selbst appellierte am Freitag in einer Videobotschaft an die australische Ministerpräsidentin Julia Gillard ihn „nach Hause zu bringen“ : In Grossbritannien sei er Todesdrohungen ausgesetzt.

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