Verfassungsänderung in der Türkei: Präsidialsystem wäre „Sultanat“

Der Chef der türkischen Anwaltskammer warnt mit drastischen Worten vor dem möglichen Systemwechsel. Er hält ihn für „Selbstmord“.

Foto aus der Froschperspektive: Ein Mann in Anzug an einem Podest, hinter ihm türkische Nationalflaggen

Erdogan – bald ein Sultan? Foto: imago/Depo Photos

ANKARA dpa | Der Chef der türkischen Anwaltskammer befürchtet unter dem von Staatschef Recep Tayyip Erdogan angestrebten Präsidialsystem ein Ende der Demokratie in dem Land. „Die Türkei wurde fast 600 Jahre lang mit solch einem System regiert“, sagte der Jurist Metin Feyzioglu am Mittwochabend in Ankara. „Wir haben in unserer Literatur einen Fachbegriff dafür: Das nennt sich Sultanat.“ Feyzioglu zeigte sich allerdings zuversichtlich, dass die Verfassungsänderungen bei einem Referendum keine Mehrheit erhalten würden. „Dieses Volk wird keinen Selbstmord begehen“, sagte er.

Seit Mittwoch stimmt das Parlament in Ankara in zweiter Lesung über die insgesamt 18 Änderungs-Artikel ab, die Erdogan mit deutlich mehr Macht ausstatten würden. Die ersten sieben Artikel erhielten in der Nacht zu Donnerstag nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu jeweils die notwendige Dreifünftelmehrheit. In Artikel sieben wird unter anderem festgelegt, dass der Präsident künftig einer Partei angehören kann.

Über das Gesamtpaket soll voraussichtlich in der Nacht zum Samstag abgestimmt werden. Auch dafür ist die Zustimmung von mindestens 330 der 550 Abgeordneten notwendig. Sollten die jeweiligen Mehrheiten erzielt werden, soll es im Frühjahr zu einem Referendum kommen.

Feyzioglu sagte, falls bei einer Volksabstimmung entgegen seiner Erwartung die notwendige einfache Mehrheit erreicht werden sollte, „dann werden es die letzten freien Wahlen“ sein. Der Anwalt kritisierte besonders, dass der ohnehin große Einfluss des Präsidenten auf die Justiz durch die Reform nochmals deutlich verstärkt würde. „Man möchte die Gewaltenteilung gänzlich abschaffen“, sagte Feyzioglu. Ein solcher Systemwechsel würde zu „Instabilität und Chaos“ führen.

Feyzioglu steht dem Dachverband der 79 Anwaltskammern in der Türkei vor. Er äußerte sich nach einem Treffen mit dem Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg. Schellenberg sicherte seinen türkischen Kollegen Solidarität zu: Grund seines Besuches sei es, „Flagge zu zeigen für die türkische Anwaltschaft, für eine freie türkische Anwaltschaft“. Er sei in großer Sorge, dass die Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei nicht gewährleistet sei.

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Die von Erdogan seit langem angestrebte Verfassungsreform würde dem Präsidenten deutlich mehr Befugnisse verleihen und das Parlament schwächen. Erdogan würde zugleich als Staats- und Regierungschef amtieren und könnte weitgehend per Dekret regieren.

Am vergangenen Sonntag hatten die Abgeordneten in Ankara die erste Abstimmungsrunde über die Reform beendet. Alle 18 Artikel erhielten die erforderliche Dreifünftelmehrheit. Die AKP, die über 316 Sitze im Parlament verfügt, erhielt dabei Unterstützung aus der Opposition. Der Chef der ultranationalistischen MHP, Devlet Bahceli, und mehrere Abgeordnete seiner Partei unterstützen die Reform. Die größte Oppositionspartei CHP und die pro-kurdische HDP sind gegen das Präsidialsystem und warnen vor einer „Diktatur“ in der Türkei.

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