Verfassungsklage in Frankreich: Filesharern das Netz kappen

In Frankreich will die konservative Regierung Filesharern das Netz kappen. Nachdem ein erstes Gesetz am Verfassungsrat scheiterte, wurde nun ein zweites verabschiedet. Die Opposition klagt erneut.

Kabel gekappt - in Frankreich wird eifrig um die "Three Strikes" Regelung gerungen. Bild: Paul Heaberlin - Lizenz: CC-BY-SA

Eigentlich galt das so genannte HADOPI-Gesetz bereits als tot: Die konservative französische Regierung unter Mitwirkung des Präsidenten Nicolas Sarkozy plante damit drakonische Strafen gegen Filesharer. Das Konzept: Wer drei Mal beim Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Film- oder Musik-Dateien erwischt worden ist, verliert seinen Internet-Zugang mehrere Monate lang, im Wiederholungsfall noch länger.

Entschieden werden sollte das nach dem Willen der konservativen Regierung von einer eigenen Behörde - eine richterliche Kontrolle war hierbei nicht vorgesehen. Da wollte die sozialistische Opposition allerdings nicht mitspielen: Sie rief den französischen Verfassungsrat an, der HADOPI prompt in wichtigen Teilen kassierte.

Doch Sarkozy und seine Regierung wollten, unterstützt von der Medienindustrie, nicht aufgeben: Sie brachten eine zweite Version des auch als "Three Strikes" bezeichneten Modells in das Parlament ein und verschärften es sogar um Bußgelder in bis zu sechsstelliger Höhe. Eine neuerliche Verfassungsbeschwerde will man nun verhindern, indem ein Richter im Schnellverfahren eingebunden wird. Auf diese Weise ging das HADOPI II-Gesetz durch das von den Konservativen beherrschte Parlament.

Die Sozialisten wollen nun auch ein zweites Mal klagen. Wie in dieser Woche bekannt wurde, werden sie auch HADOPI II durch den Verfassungsrat überprüfen lassen. So sei das geplante Schnellverfahren ein Widerspruch zur Gewaltenteilung, die eigens eingerichtete Urheberrechtsbehörde gebe weiterhin die Richtung vor, der Richter dürfe nur absegnen.

Zudem sei es nicht verfassungsgemäß, dass laut HADOPI II selbst Menschen, die Urheberrechtsverletzungen anderer über ihr Netz aus Nachlässigkeit erlaubten (etwa durch wenig oder gar nicht gesicherte WLAN-Netze), ihren Anschluss verlieren könnten. Außerdem lasse sich das neue Gesetz nicht überall im Land umsetzen, da es technische Probleme gebe.

Der Verfassungsrat hat nun einige Wochen Zeit, das neue Gesetz zu beurteilen. Aktivisten wie die Bürgerrechtler der Vereinigung "La Quadrature Du Net" hoffen, dass auch HADOPI II scheitern wird. In Deutschland könnte die Diskussion um ähnliche Regelungen unterdessen aufflammen: Mehrere CDU-Politiker haben bereits Interesse am "französischen Modell" gezeigt.

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