Verfassungsrechtliche Bedenken: Schattenhaushalt vorerst gekippt

Die Schwarz-Gelbe Koalition wollte mit neuen Schulden Defizite bei der Arbeitsagentur finanzieren. Eine Prüfung des Kanzleramtes soll ergeben haben, dass die Pläne verfassungswidrig sind.

Bedenken im Bundeskanzleramt: Ist ein Schattenhaushalt verfassungskonform? Bild: dpa

BERLIN dpa/reuters/ap | Union und FDP werden auf den umstrittenen "Schattenhaushalt" verzichten. Eine Prüfung durch die Rechtsexperten des Bundeskanzleramtes soll ergeben haben, dass der geplante Nachtragsetat nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. "Der Nachtragshaushalt für 2009 ist vom Tisch", sagte der bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon.

Stattdessen sollen die krisenbedingten Einnahmeausfälle bei der Kranken- und Arbeitslosenversicherung über den ordentlichen Haushalt 2010 finanziert werden. Dazu soll das bisher vorgesehene Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit in einen Zuschuss umgewandelt werden, der an "strenge Kriterien" geknüpft wird. Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) sprach von einer Größenordnung in Höhe von etwa 20 Milliarden Euro.

Die neue Koalition will bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2010 prüfen, ob es dazu doch ein "Sondervermögen" geben soll. Für die Jahre 2011 und 2012 sei noch nichts entschieden worden.

Union und FDP wollten ursprünglich schon dieses Jahr ein Sondervermögen von bis zu 60 Milliarden Euro einrichten, um damit die erwarteten Defizite bei der Bundesagentur für Arbeit und den gesetzlichen Krankenkassen in den nächsten Jahren auszugleichen. Im Gespräch war, dieses Sondervermögen über einen dritten Nachtragsetat 2009 mit neuen Schulden von bis zu 90 Milliarden Euro zu finanzieren.

Nun gibt es Bedenken, dass dieser Nachtragsetat gegen das Grundgesetz verstößt. Danach sind überhöhte Schulden zur Abwehr der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zwar möglich. Der diskutierte Nachtragsetat mit vorgezogenen Kosten für die Sozialkassen hätte die Verfassungsvorgaben voraussichtlich aber nicht erfüllt. "Der Nachtragsetat ist tot", hieß es. Auch für das Sondervermögen werde es schwierig.

Das geplante Sondervermögen war bei der Opposition, aber auch in den Reihen der CDU auf Kritik gestoßen. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß mutmaßte in der Saarbrücker Zeitung, dass Schwarz-Gelb deshalb zu Schattenhaushalten greife, um Spielraum für Steuergeschenke an Unternehmen und Besserverdienende zu bekommen. Der CDU-Haushaltsexperte Oswald Metzger sprach in der Frankfurter Rundschau von "organisiertem Selbstbetrug".

Die Krankenkassen lobten hingegen das Vorhaben. "Die Einführung eines Sondervermögens über vier Milliarden Euro zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Ansatz der richtige Weg", erklärte der Verband der Ersatzkassen.

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