Verfassungsschutz prüft „Uniter“: Hannibals Verein unter Verdacht

Der Bundesverfassungsschutz erklärt Uniter e.V. zum Prüffall. Die Behörde sieht Anhaltspunkte für Rechtsextremismus.

Militärischer Übungsplatz in Mosbach.

Hier haben Mitglieder von Uniter trainiert: militärischer Übungsplatz in Mosbach Foto: Sebastian Erb

BERLIN taz | Uniter e.V. ist vor allem duch seinen Gründer bekannt: André S. alias Hannibal, der als Soldat des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr in seiner Freizeit mehrere Prepper-Chatgruppen organisierte, in denen auch Terrorverdächtige aktiv waren. Der Verein, der intern paramilitärische Trainings durchführte, distanziert sich offiziell von Extremismus und verweist darauf, dass er nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werde.

Eine solche Beobachtung rückt nun aber womöglich näher. Nach taz-Informationen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) kürzlich den Verein mit Sitz in Stuttgart zu einem so genannten Prüffall erklärt. Darüber hatte am Mittwoch zunächst Tagesschau.de berichtet. Es wurden „erste tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ festgestellt. Uniter mit seinen angeblich 2.000 Mitgliedern steht jetzt offiziell unter Rechtsextremismusverdacht.

Die Klassifizierung als Prüffall bedeutet, dass das BfV nun systematisch aus öffentlich zugänglichen Quellen Informationen sammelt. Das können beispielsweise Veröffentlichungen im Internet sein oder Äußerungen bei öffentlichen Veranstaltungen. Die Einstufung hat einerseits Signalwirkung, sorgt aber auch für mehr Ressourcen bei der Bearbeitung. Sollten sich die Hinweise weiter erhärten, würde daraus ein Verdachtsfall, bei dem auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden dürfen. Die letzte Stufe ist dann ein offizielles Beobachtungsobjekt.

Der Verfassungsschutz hatte sich schon länger mit Uniter beschäftigt, verstärkt seit vergangenem Frühjahr. Im März 2019 hatte die taz berichtet, dass ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg Gründungsvorsitzender von Uniter war und der Verein zudem eine Zusammenarbeit mit dem Apparat des philippinischen Autokraten Duterte plante. Daraufhin sprach Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) von einem „Störgefühl“ und wandte sich an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU): Die Bundesbehörden sollten doch bitte einen genaueren Blick auf Uniter werfen.

Der MAD holte sich Infos bei André S.

Seehofer leitete daraufhin im Juni 2019 einen erneuten Informationsaustausch mit dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Landesämtern für Verfassungsschutz in die Wege. Die Zusammenstellung der Ergebnisse hat jetzt offenbar zur Einstufung als „Prüffall“ geführt. Der MAD hatte bereits 2017 eine Auskunftsperson im Verein: ausgerechnet Gründer André S.

Da es Bezüge ins Ausland gibt, war auch der BND mit dem Verein befasst. Nach taz-Informationen verfügen zudem mehrere Verfassungsschutzbehörden seit Längerem über Hinweisgeber zu Uniter. Auch der Generalbundesanwalt führt einen Beobachtungsvorgang.

Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Konstantin von Notz, erklärte: „Wir begrüßen es, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz jetzt auch strukturiert mit den dubiosen und hoch problematischen Umtrieben des Vereins Uniter beschäftigt.“ Auch die Frage einer etwaigen Einflussnahme durch ausländische Nachrichtendienste müsse nun umfassend geklärt werden.

Im Verein Uniter hatten sich ursprünglich vor allem aktive und ehemalige Soldaten und Polizisten zusammengeschlossen. Das war ein Anlass dafür, dass die Verfassungschutzbehörden der Länder und des Bundes derzeit an einem Lagebild über Rechtsextremismus im öffentlichen Dienst arbeiten. Dieses soll im Frühjahr fertig sein.

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■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

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■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

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Illustration: taz/Infotext-Berlin (Montage)

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