Verfassungsschutz und Linksjugend Solid: 26 junge Linke unter Beobachtung

Der Bundesverfassungsschutz überwacht einzelne Mitglieder der Nachwuchsorganisation der Linkspartei. Die Linksjugend Solid findet das „lächerlich“.

Wen hat der Verfassungsschutz hier im Blick? Bild: dpa

BERLIN taz Schon seit Jahren hat der Bundesverfassungsschutz die Jugendorganisation der Linkspartei im Visier. Bisher war nicht bekannt, dass auch einzelne Mitglieder überwacht werden. 26 Mitglieder der Linksjugend Solid sind im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (Nadis) erfasst.

Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck hervor, die der taz vorliegt. Der Inlandsgeheimdienst setzt aber nach eigenen Angaben keine nachrichtendienstlichen Mittel ein. Der Jugendverband wird demnach seit 1999 überwacht, der in ihm eingegliederte Studierendenverband Die Linke.SDS seit 2007.

„Dass auch einzelne unserer Mitglieder beobachtet werden, ist eine neue Qualität“, sagte Jasper Prigge vom Solid-BundessprecherInnenrat. Angesichts des Versagens des Verfassungsschutzes in der NSU-Affäre sei die Überwachung „lächerlich“.

Der Verfassungsschutzbericht 2011 widmet der Linksjugend zwei Seiten. Dort wird unter anderem der Wunsch nach „Kommunismus als Gesellschaftsform“ zitiert und ausgeführt, dass sich Solid in „Bündnissen gemeinsam mit Linksextremisten unterschiedlicher ideologischer Ausrichtung, darunter auch autonomen Gruppierungen“, engagiere.

Mit dem Argument, dass die Linksjugend vom Verfassungsschutz beobachtet wird, lehnt das Bundesfamilienministerium Staatszuschüsse an den Verband ab. Die anderen parteinahen Jugendverbände bekommen pro Jahr bis zu 472.023 Euro.

Grundsatzurteil erwartet

Solid klagte gegen die Ungleichbehandlung, unterlag allerdings Anfang des Jahres vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin. Die Richter stellten fest, dass die Finanzierung des Parteinachwuchses wegen fehlender gesetzlicher Grundlage rechtswidrig sei und sprach von einer „verkappten Parteienfinanzierung“. Da Solid in Revision gegangen ist, wird das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich im kommenden Jahr ein Grundsatzurteil fällen.

Der Grüne Beck kritisiert die Überwachung von Solid. Zwar könne man „vulgärmarxistische Kapitalismuskritik“ oder „plumpen Antiimperialismus“ beobachten: „Doch eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung kann ich da nicht erkennen.“

Hintergrund seiner Anfrage ist, dass ein Grünen-Politiker und früherer Grüne-Jugend-Funktionär vom niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet wird. Das Bundesinnenministerium erklärte nun, die Mitgliedschaft bei der Grünen Jugend führe nicht zu einer Erfassung im Nadis. Ob einzelne Mitglieder in anderen Zusammenhängen überwacht werden, geht aus der Antwort nicht eindeutig hervor.

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