Verfassungsschutzreform beschlossen: Neue Regeln für V-Leute

Bei den Ermittlungen zum NSU versagten die Behörden, urteilte der Untersuchungsausschuss. Der Bundestag entschied nun eine Reform, um den zu verhindern.

Verfassungsschutzpräsident Maaßen

Halb verdeckt: Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. Foto: dpa

BERLIN dpa | Als Lehre aus dem Ermittlungsdesaster im Fall der rechten Terrorzelle NSU wird die Arbeit der Verfassungsschützer in Bund und Ländern neu geordnet. Der Bundestag verabschiedete dazu am Freitag eine lange diskutierte Reform. Die Behörden werden zu einem intensiveren Informationsaustausch verpflichtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll mehr Befugnisse bekommen und im Zweifel auch in den Ländern operativ eingreifen können.

Für den Einsatz von V-Leuten – also Mitgliedern einer Szene, die dem Inlandsgeheimdienst regelmäßig Informationen liefern – werden im Gesetz erstmals Regeln und Grenzen festgelegt. Linke und Grüne kritisierten die Pläne als unzureichend und falsch.

Die Reform ist eine Reaktion auf die Verfehlungen im Fall NSU. Die Sicherheitsbehörden und auch der Verfassungsschutz waren dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) jahrelang nicht auf die Spur gekommen. Der rechten Gruppe werden zwischen den Jahren 2000 und 2007 zehn Morde zur Last gelegt, an neun Männern aus Zuwandererfamilien und einer Polizistin.

Ein Untersuchungsausschuss hatte gravierende Mängel bei der Arbeit der Verfassungsschutzämter im Fall NSU festgestellt. Informationen versandeten, Hinweise wurden übersehen oder ignoriert.

Mehr Austausch

Die Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern sollen sich nun mehr austauschen und ihre Erkenntnisse ausführlicher als bislang in eine gemeinsame Datenbank einspeisen. Das Bundesamt soll die Zusammenarbeit der Ämter koordinieren und die Erkenntnisse zu wesentlichen Phänomenbereichen zentral auswerten.

Bei gewaltorientierten Bestrebungen in den Ländern soll das Bundesamt im Zweifel selbst in die Beobachtung einsteigen können. „Notfalls auch ohne Einvernehmen mit dem Land“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Einige Länder fänden das nicht in Ordnung, die Regelung sei aber nötig. Bei gewaltorientierten Bestrebungen dürfe es keine blinden Flecken in Deutschland geben.

Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen sagte, der Beschluss bringe seiner Behörde die nötige Klarheit und Rechtssicherheit in Zeiten großer Herausforderungen.

V-Leute aus der rechten Szene

Auch beim V-Mann-Wesen hatten sich im Fall NSU Abgründe aufgetan. Bekannt wurden Fälle von V-Leuten aus der rechten Szene, die über Jahre horrende Summen vom Verfassungsschutz kassierten. Ein anderer Rechtsextremist wurde als Informant angeworben, obwohl er wegen versuchten Mordes im Gefängnis saß.

Solche Fälle sollen sich künftig nicht mehr wiederholen. Wer etwa zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, scheidet als Quelle für das Bundesamt künftig aus. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Menschen, die wegen Mordes oder Totschlags verurteilt sind, sind aber kategorisch ausgeschlossen. Auch für die Bezahlung von V-Leuten soll es Grenzen geben. Geregelt wird außerdem, dass diese Quellen bei „szenetypischen“ Delikten von einer Strafverfolgung verschont werden können – zum Beispiel bei Verstößen gegen das Vermummungsverbot.

Nach Ansicht von Linken und Grünen ist die Reform nicht die richtige Antwort auf das NSU-Desaster. Die Linke forderte, das „V-Leute-Unwesen“ sofort komplett zu beenden und den Verfassungsschutz aufzulösen. Auch die Grünen rügten die V-Mann-Praxis. Der Fall NSU habe gezeigt, dass Informanten der rechten Szene mehr Schaden brächten als Nutzen.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

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■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

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