Vergabegesetz: Zumindest Mindestlohn

Mindestlohn soll nun doch weiter auch für kleine Aufträge gelten. Ökokriterien allerdings interessieren die Koalition erst ab 10.000 Euro.

Mindestlohn auch für kleine Aufträge Bild: dpa

Es wird nicht ganz so schlimm wie befürchtet im neuen Vergabegesetz: Auch künftig gilt der – von 7,50 auf 8,50 Euro erhöhte – Mindestlohn schon bei Aufträgen ab 500 Euro. Zu Wochenbeginn noch hatte die rot-schwarze Koalition im Sinn, dass diese Vorschrift erst bei Aufträgen ab 10.000 Euro greifen sollte. Unnachgiebig zeigten sich SPD und CDU indes, was Ökokriterien angeht: Beide beharren darauf, dass diese erst ab 10.000 Euro Auftragswert relevant sein sollen. Die Koalition will die Gesetzesänderung am heutigen Donnerstag im Abgeordnetenhaus beschließen.

Im Hauptausschuss des Parlaments besserten SPD und CDU am Mittwoch jenen Antrag nach, dem sie am Montag im Wirtschaftsausschuss zugestimmt hatten: Er sah vor, den Mindestlohn wie auch die Ökokriterien erst ab einer 10.000-Euro-Grenze gelten zu lassen. Bislang heißt es in Paragraf 7 des Gesetzes ohne Einschränkung, dass ökologische Kriterien zu berücksichtigen sind. Die Änderung hatte heftigen Protest vor allem in der Grünen-Fraktion ausgelöst: Die Koalition verkaufe die Ökologie.

Grünen-Haushaltspolitikerin Clara Herrmann begrüßte gegenüber der taz zwar, dass Rot-Schwarz beim Mindestlohn zurückruderte. Dass die Koalition aber daran festhält, dass Ökobelange – Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz der Produkte, geringe negative Umweltauswirkungen – künftig bei kleineren Aufträgen keine Rolle spielen sollen, kann sie nicht nachvollziehen: „Die treten die Umweltkriterien mit Füßen.“

SPD und CDU wiesen Kritik an der 10.000-Euro-Grenze zurück. „Bürokratieaufwand und Bürokratiekosten insbesondere der mittelständischem Wirtschaft werden deutlich gesenkt“, heißt es in einer Presseerklärung beider Fraktionen. STA

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