Verhandlung über Schlachthof in Wietze: Dummy-Schlachthof genehmigt

Der umstrittene Riesen-Geflügelschlachthof in Wietze wurde völlig anders gebaut, als er genehmigt war. Der Nabu will vor Gericht nun die Stilllegung der gesamten Anlage erreichen.

Vier Schornsteine gibt, es sollten aber mehr sein: Geflügelschlachthof in Wietze. Bild: dpa

LÜNEBURG taz | Eine Handvoll Menschen steht vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Flyer werden verteilt, ein Transparent hochgehalten. Keine großen Proteste begleitete die gestrige Verhandlung über den Schlachthof in Wietze bei Celle, in dem an sechs Tagen pro Woche stündlich 27.000 Hähnchen geschlachtet werden sollen.

Verhandelt wurde die Klage des Naturschutzbunds (Nabu) gegen das Gewerbeaufsichtsamt wegen der Genehmigung des Schlachthofs. Es geht um Lärm, Emissionsprognosen, Keimbelastung, mangelhaften Brandschutz – und letztlich um die Frage, ob der Bebauungsplan überhaupt wirksam ist. Für Investor Franz-Josef Rothkötter, der rund 60 Millionen Euro in das Projekt gesteckt hat, könnten die Mängel im schlimmsten Fall zum Abriss der Anlage führen.

Der Bau selbst sorgte für die meiste Diskussion: Momentan ragen aus dem Fabrikgebäude am Wietzer Ortsausgang vier Schornsteine, geplant waren aber zehn Kamine pro Schlachtlinie – das ganze Belüftungskonzept sei offenbar verändert worden, bemängelt der Emissionsgutachter des Bunds für Umwelt- und Naturschutz (BUND), Knut Haverkamp.

Anlagen dieser Größenordnung würden doch nie nach Plan gebaut, hieß es vom Gewerbeaufsichtsamt. Man habe immer einen Dummy, der sich im Laufe des Ausbaus verändere. Entscheidend sei, dass man bei allen Emissionsmessungen im angestrebten Bereich sei. „Hier steht im Moment eine andere Anlage, als die, die genehmigt wurde“, sagt dagegen der Anwalt des Nabu, Frank Niederstadt. „Wir werden daher beim Gewerbeaufsichtsamt einen Antrag auf Stilllegung stellen.“

Auch Elke Meier vom Nabu will das Dummy-Argument nicht gelten lassen. „Mich interessiert nicht, ob sich die Farbe des Dachs ändert“, sagt Meier. „Aber es ist doch irritierend, wenn dort plötzlich eine völlig andere Anlage steht.“ Dass die Anlage aber tatsächlich zurückgebaut werden müsse, daran glaubt sie nicht – auch, weil dann im Zweifel die Kommune haften müsste. „Für uns wäre es schon ein Erfolg, wenn die Anlage nicht auf die geplanten zwei Schlachtlinien ausgebaut wird, sondern es bei einer Linie bleibt.“ In spätestens zwei Wochen will das Verwaltungsgericht sein Urteil verkünden. 

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