Verhandlung vor dem Landgericht Köln: Middelhoff kommt nicht an Millionen

Schlechte Aussichten für die Klage des Ex-Arcandor-Chefs gegen die Bank Sal. Oppenheim: Der Richter sieht keinen „Anspruch auf Rückzahlung“.

Landgericht Köln: Middelhoff scheint hier keinen Stich machen zu können Bild: Reuters

KÖLN taz | Weiterer Tiefschlag für den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff: Die Aussichten, per Klage an seine von der Bank Sal. Oppenheim als Pfand festgehaltenen Millionen zu kommen, sind schlecht. Nach derzeitigem Sach- und Streitstand sehe er „recht ungünstige Aussichten für die Klage“, sagt Richter Stefan Singbartl bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln am Dienstag.

Middelhoff war nicht anwesend, obwohl der Richter ursprünglich sein persönliches Erscheinen angeordnet hatte. Nach einem Haftprüfungstermin am Montag hat das Landgericht Essen ihn nicht auf freien Fuß gesetzt. Der 61-Jährige war am Freitag wegen Untreue zulasten von Arcandor zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Das Ehepaar Middelhoff verlangt von der mittlerweile zur Deutschen Bank gehörenden Bank Sal. Oppenheim die Auszahlung von Festgeldern in Höhe von 23 Millionen Euro. Zudem wollen die beiden die Rückabwicklung ihrer Beteiligungen an acht Fonds durchsetzen, darunter vier Fonds mit ehemaligen Karstadt-Immobilien. Für die Beteiligungen hatten sie Kredite bei Oppenheim aufgenommen. Insgesamt soll es um 100 Millionen Euro gehen. Der Streitwert im Prozess liegt bei 30 Millionen Euro, weil das die Obergrenze für Zivilverfahren ist.

Die Middelhoffs argumentieren, das Bankhaus habe sie über die Person des Vermögensberaters Josef Esch falsch beraten, etwa nicht auf die Risiken der Anlage hingewiesen. Die Bank verweigert die Herausgabe des Geldes, weil sie auf die Bedienung der Kredite besteht, und hat Gegenklage eingereicht.

Das Gericht hat Zweifel

„Wir sehen erst mal nicht, dass grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung besteht“, sagte der Richter. Die beklagte Bank habe ein Pfandrecht. Das Gericht hat Zweifel, dass zwischen Bank und Manager überhaupt ein Vertrag über Anlageberatung zustande gekommen ist. Selbst wenn, würde der Vorwurf Falschberatung wohl nicht greifen – schließlich war Middelhoff als Topmanager bestens über Anlagerisiken bei Karstadt-Immobilien im Bilde. Auch seien die meisten möglichen Ansprüche verjährt. Das Urteil wird am 3. Februar 2015 verkündet.

Middelhoff und Sal. Oppenheim liegen seit der Insolvenz des von ihm in Arcandor umbenannten Karstadt-Konzerns im Clinch. Middelhoff hatte mit Hinweis auf sein bei der Bank liegendes Geldes stets bestritten, dass er pleite ist. Gläubiger fordern Millionen von ihm.

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