Verhandlungen über Koalition: Ampel debattiert Energie-Ausgleich

Die Grünen schlagen Steuerentlastungen wegen der steigenden Energiepreise vor. Die würde den untersten Einkommensgruppen aber kaum helfen.

Eiszapfen an einem Haus.

Schön kalt: Eiszapfen an einem Wohnhaus in Berlin Foto: imago

BERLIN taz | Wegen steigender Energiepreise debattieren die Ver­hand­le­r:in­nen der neuen Koalition über einen möglichen sozialen Ausgleich. Exumweltminister Jürgen Trittin, der für die Grünen mitverhandelt, hat einen höheren Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer vorgeschlagen. Dass Benzin, Diesel und Heizöl teurer werden hat mehrere Ursachen, weltwirtschaftliche Turbulenzen, steigende Nachfrage im Anschluss an die Coronakrise, den zunehmenden Kohlendioxidpreis in Deutschland.

Diese Entwicklung spielt nun eine Rolle für die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grünen und FDP. Es geht darum, wie sich ein Ausgleich für die steigenden Kosten organisieren lässt, um Privathaushalte und Unternehmen zu entlasten. Eine Variante könnte darin bestehen, den Grundfreibetrag anzuheben. Dieser liegt momentan bei 9.744 Euro pro Jahr. Wer bis zu dieser Grenze verdient, braucht keine Steuern zu zahlen. „Das ist eine gute Idee, die sich schnell und unkompliziert umsetzen lässt“, sagte Martin Beznoska vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. „Sie kann dazu führen, dass alle Steuerzahlenden um den gleichen Betrag entlastet werden.“

Es kommt aber darauf an, wie die Entlastung umgesetzt wird. „Wenn man den Grundfreibetrag anhebt und den Steuertarif für alle nach rechts verschiebt, profitieren vor allem Haushalte mit hohen Einkommen“, sagte Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. „Geringverdienende haben nichts oder nur wenig davon. Die sind aber von den Energiepreiserhöhungen stark betroffen.“ Die Steuerdiskussion dürfte in den Koalitionsverhandlungen kompliziert werden.

Während Grüne und SPD untere und mittlere Einkommensgruppen entlasten wollen, plant die FDP dies auch für Wohlhabende. „Ergänzend kann man daran denken, Sozialtransfers wie Arbeitslosengeld II und das Wohngeld zu erhöhen“, fügte IW-Ökonom Beznoska hinzu. Denn die Steuerdebatte betrifft nur Haushalte, die Steuern zahlen. Bevölkerungsgruppen, die Hartz IV beziehen oder auf Wohngeld angewiesen sind, hätten keine Vorteile von einem höheren Grundfreibetrag, von verbesserten Transfers aber schon. Im Sondierungsergebnis der drei Parteien kommen solche Varianten bisher nicht vor. Die Ver­hand­le­r:in­nen haben sich einstweilen auf die Abschaffung der Umlage für Ökostrom konzentriert, die alle Privathaushalte und die meisten Firmen im Rahmen ihrer Stromrechnung entrichten.

Die EEG-Umlage beträgt derzeit 6,5 Cent pro Kilowattstunde. In den kommenden Jahren könnte sie komplett wegfallen, was Privathaushalte um teilweise mehrere Hundert Euro pro Jahr entlasten würde. Die Entlastungsoption begünstigt Bür­ge­r:in­nen mit niedrigen Einkommen stärker als Wohlhabende, weil erstere einen relativ höheren Anteil ihrer Verdienste für Elektrizität ausgeben. „Ein Vorteil der Abschaffung der EEG-Umlage besteht auch darin, dass die Unternehmen entlastet werden“, sagte der DIW-Forscher Bach.

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