Vergewaltigte Frauen dürfen die „Pille danach“ erhalten, sagt Kardinal Meisner. Fällt nach dem Kondomverbot nun auch das absolute Pillenverbot?von Heide Oestreich

Der Papst sagt, Kardinäle und Kondome vertragen sich. Bild: Reuters
BERLIN taz | Das hatten die LebensschützerInnen sich anders vorgestellt. Ihre Klage darüber, dass in katholischen Krankenhäusern auf die „Pille danach“ hingewiesen werde, ist nach hinten losgegangen.
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In gut einer Woche werden sich die deutschen Bischöfe auf ihrer Frühjahrskonferenz mit dem Vorschlag des Kölner Kardinals Joachim Meisner beschäftigen. Er hatte überraschend erklärt, dass die „Pille danach“ in Notfällen, wie etwa nach einer Vergewaltigung, verschrieben werden dürfe.
Die LebensschützerInnen hatten verdeckt in Kölner Kliniken nach dem Medikament gefragt und die Krankenhäuser, die dieses nicht rundheraus ablehnten, daraufhin beim Kardinal angeschwärzt. Dieser ermahnte die Kliniken. Die Ärzte von zwei Kölner Krankenhäusern waren daraufhin so verunsichert, dass sie die Versorgung einer vergewaltigten Frau ablehnten. Der Skandal war da – aber anders, als die Lebensschützer es wollten. Und er könnte dazu führen, dass die katholische Kirche ein kleines Loch in ihre strenge Sexualmoral fräst.
Denn bisher ist nicht nur die Abtreibung bei den Katholiken verboten, sondern aufgrund der berühmten „Pillenenzyklika“ von 1968 auch die Gabe von Verhütungsmitteln. Die „Pille danach“ ist aber ein Verhütungsmittel. Ihr Wirkstoff verhindert den Eisprung und damit die Befruchtung der Eizelle. Der Kardinal macht stattdessen nun einen feinen Unterschied zwischen in Notfällen erlaubter Verhütung und Abtreibung. Ein Medikament, das die Einnistung des befruchteten Eis verhindert, wäre dann schon ein Abtreibungsmedikament, führt er in seiner Stellungnahme aus – und das bleibe verboten.
Jutta Pliefke, Gynäkologin bei pro familia in Berlin, wundert sich über diese Unterscheidung: „Es gibt kein Medikament, das die Einnistung verhindert.“ Die beiden erhältlichen Pillen danach, PiDaNa und ellaOne, hemmen den Eisprung, sagt die Ärztin. „Die Bischöfe wussten offenbar nicht, wovon sie reden.“
Die Diskussion um die „Pille danach“ als Notfallmedikament könnte ein weiteres Abrücken von der Pillenenzyklika seitens des Vatikans bewirken. Papst Benedikt XVI. hatte schon 2010 erklärt, dass an der Auslegung der Enzyklika „noch mehr und noch besser gearbeitet werden muss“. Im gleichen Jahr hatte er eingeräumt, dass Kondome im Einzelfall für die Verhinderung von Aids eingesetzt werden könnten, wenn etwa ein „Prostituierter“ dies verwende.
Nach den Kondomen wäre laut katholischer Kirche erneut ein Verhütungsmittel in Ausnahmefällen erlaubt. Die Kirche selbst zieht ihre Verbotslinie damit nicht mehr schon bei der Verhütung. Sie ist dem absoluten Verbot der Abtreibung nicht mehr gleichzusetzen. Ärztin Pliefke drückt es so aus: „Willkommen in der Realität.“
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