Das umstrittene Meldegesetz soll im Bundesrat keine Chance haben. Alle 16 Bundesländer woll es in den Vermittlungsausschuss verweisen.

Umstrittenes Meldegestez: Wann dürfen Daten weitergegeben werden? Bild: dapd
BERLIN afp | Der Bundesrat hat sich einem Bericht zufolge auf einen Stopp des umstrittenen neuen Meldegesetzes geeinigt, das weitreichende Möglichkeiten zum Adress-Verkauf an Privatfirmen vorsieht.
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Alle 16 Länder wollten einem Antrag Nordrhein-Westfalens zustimmen und das vom Bundestag beschlossene Gesetz in den Vermittlungsausschuss verweisen, berichtete der Berliner Tagesspiegel (Donnerstagsausgabe). Die Neuregelung müsse in ihrer jetzigen Form „vom Tisch“, sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger der Zeitung. „Meldebehörden sind keine Dienstleister für Adresshändler.“
Mit seinem Einspruch gegen das Gesetz käme der Bundesrat einem Wunsch der Bundesregierung nach, die sich in einem ungewöhnlichen Schritt gegen das von der eigenen Koalition beschlossene Melderecht gestellt hatte. Das Gesetz war am 28. Juni bei Anwesenheit weniger Abgeordneter ohne Diskussion im Bundestag beschlossen worden. Zeitgleich hatte das EM-Halbfinal-Fußballspiel Deutschland gegen Italien stattgefunden.
Auf Kritik aus allen politischen Lagern war die in dem Gesetz enthaltene Regelung gestoßen, dass die Meldebehörden Einwohnerdaten nur dann nicht an Privatfirmen verkaufen dürfen, wenn die Betroffenen ausdrücklich widersprechen. Anstelle der kritisierten Widerspruchslösung solle eine Zustimmungslösung treten, sagte Jäger. Sie müssen also zustimmen, dass ihre Meldedaten an Dritte weitergegeben werden.
Der NRW-Vorschlag sieht laut Jäger Bußgelder vor, wenn Meldedaten unrechtmäßig verwendet werden. Der Bundesrat soll am Freitag das Gesetz stoppen, um anschließend eine neue Fassung auf den Weg zu bringen.
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