Verlagsstreit zur „Wanderhure“: Lauf, kleine Hure, lauf

Darf die „Wanderhure“ auch Wanderwege gehen? Ja, sagt das Oberlandesgericht Düsseldorf – und wertet einen ironischen Buchtitel als Kunst.

Buchtitel. Einer schöner als der andere. Bild: dpa

Die „Wanderhure“ darf nun doch in Freiheit auf schönsten Wanderwegen wandern. In Kunstfreiheit sogar. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erlaubt es ihr, nachdem es sich fast ein halbes Jahr Zeit genommen hat, um den ironischen Buchtitel von Julius Fischer auf seinen Witz zu überprüfen.

Ende März entschieden die Düsseldorfer Richter, dass das Buch „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ von Julius Fischer nicht weiter verkauft werden dürfe. Geklagt hatte der Verlag Droemer Knaur, der die Wanderhuren-Reihe von Iny Lorentz vertreibt. Julius Fischer wurde parasitäres Verhalten vorgeworfen: Indem er das Wort „Wanderhure“ benutzte, wollte er sich an den Erfolg der Wanderhuren-Reihe anhängen.

Daraufhin legte Fischers Verlag Voland & Quist Berufung ein. Finanziert von der Crowd kämpfte der Verlag für den Titel, für Satire, die Freiheit der Kunst und vielleicht auch für die Berufsbezeichnung Wanderhure. Nun bekam er recht. Das Gericht befand: Ja, Fischer hat sich an den Titel der Bestseller-Reihe angelehnt, das aber nicht auf rechtswidrige, sondern kunstvolle Weise.

Eigentlich verliert Ironie ihren Witz, wenn man sie erklären muss. Andererseits ist es lustig, wenn Richter Kunst deuten: Dem Titel gelingt laut Richter Wilhelm Berneke, das heutige Vergnügen an „schönen Wanderwegen“ mit der mittelalterlichen „Wanderhure“ zu kombinieren. Deshalb ist der Titel Kunst und damit rechtlich ungefährlich. Wenn sein Verlag vor Gericht nicht gewonnen hätte, müsste sich Julius Fischer auf die Suche nach neuen Titeln machen. An Inspiration mangelt es ihm nicht: „Die Wanderhure – Sex to go“, „Nageln im Freien – die Wanderhure unterwegs mit Zimmerleuten“ oder „Die Wunderhaare der Wanderhure“, schlug er vor. Mittelalter und heutige Vergnügen bestens kombiniert. Es lebe die Kunst.

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