Versammlungsgesetz: Mini-Eklat am Mittwochabend

Der Rechtsausschuss stimmt einem Gesetz zu, das polizeiliches Filmen auf Demos grundsätzlich erlauben soll. Die Opposition verlässt aus Protest den Saal.

Nur böse gucken reicht offenbar nicht: Polizisten bei der Revolutionären Mai-Demo, hier Kollegen aus NRW. Bild: dapd

Es passiert doch noch etwas in dieser sonst so zähen Ausschusssitzung am Mittwochabend: Die Grünen, die Linken und Piraten verlassen den Rechtsausschuss vorzeitig - um dagegen zu protestieren, dass die Koalition eine wichtige Gesetzesänderung eben noch schnell abhaken will. Es geht um so genannte Übersichtsaufnahmen bei Versammlungen, also um die Frage, ob die Polizei bei Demonstrationen auch ohne konkreten Anlass filmen darf.

„Es ist eine Unverschämtheit, dass um zehn vor sechs über eine so wichtige Gesetzesänderung beraten werden soll“, sagt Klaus Lederer von der Linkspartei, bevor er der den Saal verlässt. Er und Benedikt Lux (Grüne) hatten eine Sondersitzung für den Rechtsausschuss gefordert, in der das Gesetz in Ruhe beraten werden soll. Sie werfen den Ausschussmitgliedern von CDU und SPD vor, die Sitzung in die Länge gezogen zu haben, um das umstrittene Gesetz am Ende schnell abhaken zu können.

Im halb leeren Saal machen CDU und SPD weiter im Programm. „Wir wollen ja eine ordnungsgemäße Beratung der Grundlage“, sagt Sven Kohlmeier von der SPD. Es gehe um eine "Übersichtsaufnahme von einem höheren Standort, so dass einzelne Gesichter nicht zu erkennen sind.“

Aktuell darf die Polizei auf Demos nur filmen, wenn von den Teilnehmern mutmaßlich eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht. So entschied es das Verwaltungsgericht im Jahr 2010. Nun soll das Filmen grundsätzlich möglich sein. Laut dem von Innensenator Frank Henkel (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf geht es darum, Einsätze mit Übersichtsaufnahmen besser koordinieren zu können, nicht um individualisierbare Aufnahmen einzelner Demo-Teilnehmer. Das Gesetz verbietet denn auch, die Aufnahmen zu speichern.

Kohlmeier empfiehlt zu prüfen, ob die Aufnahmen aus Transparenzgründen kenntlich gemacht werden können. Er denkt an deutlich sichtbare Westen, die der Kameramann tragen könnte. Schließlich wird abgestimmt, das Ergebnis ist einstimmig, mangels Opposition im Saal.

„Wenn es um Überwachung geht, ist die Koalition ganz schnell“, sagt Benedikt Lux am Rande der Veranstaltung der taz. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass mit den Aufnahmen doch einzelne Teilnehmer erkennbar sind. Außerdem schließe der Entwurf nicht aus, dass Drohnen zum Filmen eingesetzt werden. Der Gesetzentwurf muss jetzt im Innenausschuss beraten werden.

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