Verschärfung des Aslyrechts: Bundestag sagt „ja“

Mit großer Mehrheit stimmt das Parlament für das umstrittene Asylpaket II. Abschiebungen werden erleichtert, der Familiennachzug wird erschwert.

Kanzlerin Merkel von Abgeordneten umringt während einer Abstimmung im Bundestag

„Wehe, du stimmst dagegen!“ Foto: dpa

BERLIN epd/afp | Das Asylrecht in Deutschland wird weiter verschärft. Mit großer Mehrheit verabschiedete der Bundestag am Donnerstag das lang umstrittene zweite Asylpaket, das unter anderem Schnellverfahren für Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive und eine Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit dem untergeordneten subsidiären Schutz vorsieht. Opposition und Verbände sehen durch die Gesetzesänderungen Grund- und Menschenrechte verletzt.

Asylverfahren für Bewerber mit geringer Aussicht auf eine Anerkennung sollen künftig innerhalb von drei Wochen abgeschlossen werden, inklusive einer möglichen Gerichtsentscheidung. Der Familiennachzug für subsidiär Geschützte schließt auch bereits in Deutschland lebende minderjährige Flüchtlinge ein. In Härtefällen kann es aber Ausnahmen geben. Das Asylpaket sieht außerdem vor, dass nur noch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Krankheiten eine Abschiebung verhindern können. Zudem sollen sich Flüchtlinge künftig pauschal mit zehn Euro pro Monat an den Kosten für Integrationskurse beteiligen.

Im Wesentlichen sieht das Asylpaket also Verschärfungen vor. Einzige Verbesserung im Sinne der Schutzsuchenden ist die künftige Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Mitarbeiter, die mit minderjährigen Flüchtlingen arbeiten. Damit soll der Schutz vor sexuellen Übergriffen besser gewährleistet werden.

Für das Asylpaket stimmten am Donnerstag 429 Abgeordnete, 147 votierten dagegen. Vier Parlamentarier enthielten sich. Grüne und Linke stimmten geschlossen dagegen, aus der SPD-Fraktion gab es 30 Nein-Stimmen.

Beschlossen wurde vom Bundestag mit den Stimmen der Koalition auch ein Gesetz, das Ausweisungen straffälliger Ausländer erleichtern soll. Statt teilweise mehrjähriger Haftstrafen reicht dafür künftig bereits eine Freiheitsstrafe bei schweren Delikten. Das gleiche gilt für die Hürde, ab der eine Verurteilung die Anerkennung als Flüchtling verhindert.

„Restriktionen und Sanktionen“

Der Linken-Abgeordnete Jan Korte sprach bei der abschließenden Debatte im Bundestag von einem „Anti-Asyl-Paket“, das eine indirekte Bestätigung für Fremdenfeinde und Hetzer darstelle. Die Diakonie erklärte, in dem Gesetz gehe es „ausschließlich und Restriktionen und Sanktionen“.

Besonders kritisiert wurde erneut die Regelung zum Familiennachzug. Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt bezeichnete die Einschränkungen als „schäbig“. Die Regelung stifte Unruhe in Unterkünften und verhindere Integration, weil ein Vater, der seine Familie nicht in Sicherheit wisse, kaum in Ruhe Deutsch lernen könne.

Kritisch äußerte sich dazu auch die neue Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD). „Natürlich ist es nicht zumutbar, dass Kindern das Nachholen ihrer Eltern nicht gestattet wird“, sagte sie im Bayerischen Rundfunk. Hier müsse „großzügig“ verfahren werden.

Das Forum Menschenrechte, nach eigenen Angaben ein Zusammenschluss von mehr als 50 deutschen Organisationen, sieht im Asylpaket fundamentale Standards und Rechte verletzt. In den Schnellverfahren sieht es die Gefahr, dass diese nun zum Standard werden. Bei der Aussetzung des Familiennachzugs befürchtet das Netzwerk, dass noch mehr Familien dadurch auf lebensgefährliche Fluchtrouten getrieben werden.

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