Verstoß gegen das Wahlgesetz: Ahmadinedschad soll vor Gericht

Der Wächterrat im Iran strebt ein Verfahren gegen den scheidenden Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad an. Dieser soll gegen das Wahlgesetz verstoßen haben.

Ihm droht Ärger: Mahmud Ahmadinedschad. Bild: dpa

DUBAI rtr | Der iranische Wächterrat will den scheidenden Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad wegen Verstoßes gegen das Wahlgesetz vor Gericht bringen. Der aus Geistlichen und Juristen bestehende Rat informierte die Justiz laut einem Sprecher am Montag darüber, dass Ahmadinedschad seinen Vertrauten Esfandiar Rahim Maschaie am Samstag bei Anmeldung seiner Kandidatur für das Präsidentenamt ins Innenministerium begleitet hatte.

Das iranische Wahlgesetz verbietet jedoch, dass Vertreter des Staates einen bestimmten Kandidaten fördern. Zudem dürfen staatliche Mittel nicht zur Unterstützung eines Bewerbers eingesetzt werden. Damit droht Ahmadinedschad, der selber nicht wieder zur Wahl antreten darf, seine Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den künftigen politischen Kurs des Landes zu verlieren.

Der Vorstoß des Präsidenten, einen Kandidaten für die Wahl einzuführen, sei kriminell, erklärte der Sprecher des Wächterrates, Abbas Ali Kadchodai, nach dem Bericht des Nachrichtenportals Chabaronline. Ahmadinedschads Verhältnis zum geistlichen Oberhaupt Ajatollah Ali Chamanei gilt als angespannt.

Bereits als Bewerber anerkannt ist der Chefunterhändler bei den internationalen Atomgesprächen, Said Dschalili. Er gilt als konservativer Hardliner und Verbündeter Chameneis. Am Wochenende hatte nach Medienberichten der frühere iranische Staatschef Akbar Hashemi Rafsandschani überraschend seine Kandidatur angemeldet. Er war von 1989 bis 1997 Präsident des Iran. Er dürfte einige Stimmen aus dem Reformerlager auf sich vereinigen.

Chamenei wie Ahmadinedschad gehören dem konservativen Lager an, das sich 2009 mit der umstrittenen Wiederwahl Ahmadinedschads gegen die Reformer durchgesetzt hatten. Nach dem Wahlen es es zu den schwersten Unruhen seit der Revolution 1979 gekommen.

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