Versuchter Mord: Er rief nur „Existenzvernichter“

Ein Landwirt muss sich in Stade für Schüsse auf einen Tierarzt verantworten, der seine Tiere abholen wollte. Psychiater soll Schuldfähigkeit klären.

Landwirt Hans-Joachim F. will vor Gericht nicht erkannt werden Foto: Ingo Wagner/DPA

STADE taz | Ein einziges Wort soll Hans-Joachim F. gerufen haben, bevor er abgedrückt haben soll: „Existenzvernichter“. Im Hof des Landwirts aus Osterbruch-Norderende im Landkreis Cuxhaven standen am Morgen des 1. Februar dieses Jahres Polizisten, Tierärzte des Veterinäramtes und Viehtransporter.

Die Behördenvertreter waren da, um die Rinder, Schafe und Pferde des heute 56-Jährigen zu beschlagnahmen. Der Landwirt soll wortlos in eine Scheune gegangen sein, eine Pistole geholt und aus dem Dunkel des Gebäudes aus einer oberen Flügeltür des Scheunentores geschossen haben – so zumindest beschreibt die Staatsanwältin Annika Lismann die Tat bei der Verlesung der Anklage am Landgericht in Stade. Die Kugel traf den damaligen Leiter des Veterinäramtes in den Bauch.

Gestern begann der Prozess wegen versuchten Mordes und des unerlaubten Besitzes von Munition. Für den Veterinär sei der Angriff „völlig überraschend und unvorhersehbar“ gewesen, sagt die Staatsanwältin. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei deshalb erfüllt.

Der Tierarzt ist in dem Prozess Nebenkläger, ihm mussten eine Niere und Teile des Darms entfernt werden. F. durfte zwar die Pistole, ein Erbstück, legal besitzen, nicht aber die Munition. Im Prozess sitzt er ruhig neben seiner Anwältin. Die blonden Haare ordentlich gekämmt, die Augenbrauen widerspenstig. Zu den Vorwürfen will er sich zunächst nicht äußern.

Hans-Joachim F. war beim Landkreis Cuxhaven schon lange als „schwieriger Kunde“ bekannt, sagte Landrat Kai-Uwe Bielefeld der taz im Vorfeld des Prozesses, deshalb seien von vornherein Polizisten dabei gewesen. Nun soll ein Psychiater F. im Prozess beobachten und Gespräche mit ihm führen. Das Gutachten könne eine Einschätzung über die Schuldfähigkeit des Angeklagten geben und laut Gerichtssprecherin Petra Baars „eine Rolle für die Strafzumessung spielen“.

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