Verwandtenaffäre in Bayern: Minister zahlen Geld zurück

Die bayerische Justizministerin Merk hat die Überweisung schon getätigt, Kollegen wollen folgen: Sie zahlen nach dem Ärger über die Verwandtenaffäre Geld zurück.

Hat das Geld bereits zurückgezahlt: Justizministerin Beate Merk. Bild: dpa

MÜNCHEN dpa | Drei bayerische Minister wollen nach der öffentlichen Empörung über die Beschäftigung von Verwandten und Familienangehörigen Geld zurückzahlen. Am Samstag kündigte Agrarminister Helmut Brunner (CSU) an, die 13.500 Euro zu erstatten, die er seiner Frau seit 2008 für ihre Mitarbeit im Abgeordnetenbüro bezahlt hatte. „Ich werde das Geld für soziale Zwecke zur Verfügung stellen“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Zuvor hatten bereits Kultusminister Ludwig Spaenle und Justizministerin Beate Merk (beide CSU) sich zur Rückzahlung von Geldern bereiterklärt.

Brunner hatte das Beschäftigungsverhältnis mit seiner Frau Ende Dezember 2009 beendet. Am Wochenende räumte er ein, dass er auch Schwester und Nichte als Mitarbeiter entlohnt hatte. „Vom 1. April 1999 bis 31. Dezember 2008 hatte ich meine Schwester, vom 1. April 1999 bis 31. Dezember 2002 meine Nichte mit maximal 400 bzw. 325 Euro netto pro Monat beschäftigt“, schrieb Brunner in einer Erklärung, die am Samstag in der Passauer Neuen Presse veröffentlicht wurde.

Der Parteienforscher Hans Herbert von Arnim hält die Kostenpauschale für die Abgeordneten des bayerischen Landtags für verfassungswidrig. Die steuerfreie Pauschale in Höhe von 3.200 Euro im Monat, die jeder Abgeordnete neben seinen Diäten erhält, sei grob unangemessen und widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, sagte Arnim dem Focus. „Längst nicht jeder Parlamentarier unterhält etwa ein Büro in seinem Wahlkreis oder nutzt in nennenswerter Weise seinen Privatwagen für Fahrten zu Terminen.“

Auch in der Bevölkerung gibt es kaum Zustimmung für die Beschäftigung von Verwandten. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid für Focus nannten fast drei Viertel aller Befragten dies „falsch“.

Bayerns Justizministerin Merk hat die Gelder, die sie zwischen 2010 und 2013 ihrer Schwester für deren Arbeit in ihrem Stimmkreisbüro gezahlt hatte, nach Angaben eines Sprechers bereits in voller Höhe zurückgezahlt. Das Geld sei Freitag überwiesen worden. Die Höhe nannte der Sprecher allerdings nicht.

Die Beschäftigung von Geschwistern als Verwandten zweiten Grades ist nach bayerischem Abgeordnetenrecht bislang erlaubt. Deswegen hatte SPD-Spitzenkandidat Christian Ude die Justizministerin von seinen Rücktrittsforderungen an die Kabinettsmitglieder ausgenommen, die Familienmitglieder ersten Grades beschäftigt hatten.

Das waren insgesamt fünf CSU-Politiker: Neben Spaenle und Brunner auch Finanzstaatssekretär Franz Pschierer, Innenstaatssekretär Gerhard Eck und Kultusstaatssekretär Bernd Sibler. Sibler hatte nach seinen Angaben das Beschäftigungsverhältnis mit seiner Frau bereits beendet, bevor er ins Kabinett berufen wurde. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat von allen Mitgliedern der Staatsregierung Rückzahlungen verlangt, die nach ihrer Berufung noch Familienmitglieder beschäftigten.

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