Die Regierung Malis hat Frankreich um die Intervention gebeten. Deshalb ist der Einsatz zulässig, sagt der Völkerrechtler Georg Nolte.von Christian Rath

Französische Soldaten in Bamako: „Die Regierung Malis darf andere Staaten um Hilfe bitten.“ Bild: reuters
taz: Herr Nolte, ist die französische Intervention in Mali vereinbar mit dem Völkerrecht?
Ist Ihnen dieser Artikel etwas wert?
Georg Nolte: Ja. Denn Frankreich handelt auf Ersuchen der malischen Regierung.
Wie würden Sie den Konflikt in Mali völkerrechtlich charakterisieren?
In Mali besteht ein interner bewaffneter Konflikt, bei dem die Regierung Malis von Aufständischen angegriffen wird. Diese Aufständischen bezeichnet der UN-Sicherheitsrat als Terroristen und Kriminelle. Die Regierung Malis darf sich deshalb selbst gegen die bewaffneten Aufständischen wehren, oder sie darf andere Staaten um Hilfe bitten.
Benötigt Frankreich für seine Intervention auch ein Mandat des UN-Sicherheitsrats?
Nein. Dies wäre aber erforderlich gewesen, wenn die Regierung Malis mit der Intervention nicht einverstanden wäre oder es sich um einen echten Volksaufstand handeln würde.
Warum hat der UN-Sicherheitsrat dann im Dezember in der Resolution 2085 die Bildung einer afrikanischen Unterstützungstruppe für Mali genehmigt?
Völkerrechtlich wäre dies nicht unbedingt notwendig gewesen. Die UN-Resolution war aber jedenfalls politisch wichtig, um die afrikanischen Nachbarstaaten zu motivieren und deren Eingreifen international abzusichern.
53, Professor für Völkerrecht an der Humboldt-Universitat Berlin und Mitglied der UN-Vökerrechtskommission.
Könnte man die UN-Resolution auch so verstehen, dass der Sicherheitsrat nur eine afrikanische Unterstützungstruppe für zulässig hält?
Nein. Es war immer klar, dass die Bildung dieser afrikanischen Truppe Monate dauern wird. Es ist nicht anzunehmen, dass der Sicherheitsrat der malischen Regierung verbieten wollte, in Falle einer kurzfristigen Zuspitzung der Lage einen handlungsfähigen Staat wie Frankreich zu Hilfe zu rufen. Am 10. Januar hat der Präsident des UN-Sicherheitsrats im Namen seiner Mitglieder alle UN-Staaten sogar ausdrücklich dazu aufgerufen, den malischen Streitkräften zu helfen.
Hat Mali nach dem Militärputsch vom April 2012 überhaupt eine anerkannte Regierung?
Ja. Seit April 2012 ist Dioncounda Traoré der international anerkannte Übergangspräsident. Er hat auch die französische Intervention erbeten.
Die Aufständischen haben im Frühjahr 2012 im Norden Malis den souveränen Staat Azawad ausgerufen. Ist er völkerrechtlich nicht gegen Militärinterventionen von außen geschützt?
Nein. Azawad wurde bisher, soweit ersichtlich, von keinem anderen Staat anerkannt, und die Herrschaft der Aufständischen über das Gebiet ist auch nicht stabilisiert. Der Norden Malis ist weiterhin Teil des malischen Staatsgebiets und kein eigener Staat.
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