Vogelgrippe-Ausbruch in Deutschland: 400.000 Nutztiere getötet – und die große Gefahr kommt noch
Für Tierhalter ist die Gefahr weiterhin groß, dass die Vogelgrippe in ihre Bestände eingeschleppt wird. Der Höhepunkt des Vogelzugs steht noch bevor.
dpa | Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rechnet mit einer weiter steigenden Zahl von Zugvögeln, die an der Geflügelpest verenden und zu Überträgern der Tierseuche werden können. „Der Vogelzug ist im vollen Gange und der Virusdruck durch infizierte Wildvögel und deren Ausscheidungen sehr hoch“, sagte Instituts-Präsidentin Christa Kühn. „Wir sehen nach wie vor ein sehr dynamisches Geschehen.“
Daher sei es wichtig, Rastgebiete aktuell zu meiden, die Tiere nicht aufzuscheuchen und tote Vögel nicht zu berühren. Denn auch über verunreinigtes Schuhwerk oder Gerätschaften könne das Virus weiterverbreitet und schlimmstenfalls in Nutztierbestände getragen werden, sagte Kühn. Auch Aasfresser wie Krähen oder auch Raubvögel können nach Kontakt mit den Kadavern die Krankheit weitertragen.
Nach Einschätzung Kühns hat die Infektionswelle in diesem Jahr früher eingesetzt als üblich. Unzählige Zugvögel sind an dem hochansteckenden Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 schon zugrunde gegangen. Stark betroffen sind in diesem Herbst Kraniche, die insbesondere in Nordbrandenburg von Einsatzkräften zu Tausenden von den Feldern gesammelt werden.
Die auch Vogelgrippe genannte Krankheit breitet sich seit Wochen über ganz Deutschland aus und trifft zunehmend auch Geflügelbetriebe mit voller Wucht. Nach Angaben des in Greifswald ansässigen Loeffler-Instituts haben bislang etwa 30 kommerzielle Geflügelhalter ihre Tiere töten müssen.
Um die weitere Ausbreitung der Tierseuche möglichst einzudämmen, seien jüngsten Erhebungen zufolge schon etwa 400.000 Hühner, Enten, Gänse und Puten gekeult und anschließend entsorgt worden. Der Schaden für betroffene Betriebe geht insgesamt in die Millionen.
Größte Verluste in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
Die größten Verluste gab es bislang in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. So mussten in zwei Betrieben in Vorpommern insgesamt fast 150.000 Legehennen getötet werden. Der Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg gab bekannt, dass dort infolge der Vogelgrippe weitere 130.000 Tiere gekeult werden.
In Niedersachsen, Bayern, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg kam es ebenfalls zur vorsorglichen Tötung Tausender Nutztiere. Vorausgegangen waren Analysen im Friedrich-Loeffler-Institut, die Infektionen mit dem hochansteckenden Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 bestätigten. Die Mitarbeiter im Referenzlabor arbeiteten derzeit am Anschlag, hieß es.
Steigen die Preise?
Aufgrund der Einschränkungen gibt es die Befürchtung, dass für Verbraucher die Preise im Handel steigen. Der Landrat im Brandenburger Kreis Ostprignitz-Ruppin, Ralf Reinhardt (SPD), sagte im RBB-Inforadio: „Das wird schon einen Einschlag mit sich bringen und im schlimmsten Fall wahrscheinlich auch zu Preiserhöhungen führen.“
Vor dem Martinstag am 11. November beginnt traditionell die Schlachtsaison für Gänse. Das Gros wird jedoch aus dem Ausland – etwa aus Ungarn und Polen – importiert.
Dem Bundesinstitut für Risikobewertung liegen bisher keine Daten vor, die belegen, dass sich Menschen über Lebensmittel mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert hätten und erkrankt wären. Da das Virus empfindlich gegenüber hohen Temperaturen sei, seien bei gut durcherhitzten Lebensmitteln keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Bundesweites Aufstallungsgebot gefordert
Der Höhepunkt des Vogelzugs steht noch bevor. Damit sei für Tierhalter die Gefahr, dass die Vogelgrippe in ihre Bestände eingeschleppt wird, weiterhin groß, betonte Instituts-Präsidentin Kühn. Die Betriebe wurden von zuständigen Ämtern und Politikern ermahnt, die Hygienemaßnahmen genauestens einzuhalten. In betroffenen Regionen wurden Schutzzonen eingerichtet, in denen zusätzliche Beschränkungen gelten.
Mit der schnellen Ausbreitung der Vogelgrippe und der wachsenden Sorge vor wirtschaftlichen Schäden werden bereits auch Forderungen nach einem bundesweiten Aufstallungsgebot lauter. Geflügel aus Freilandhaltung müsste auf eine solche Anordnung hin in geschlossenen Ställen gehalten werden.
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