Einigung über eine Verfassungsänderung zwischen der Initiative "Mehr Demokratie" und allen fünf Fraktionen der Bürgerschaft schafft mehr Rechtssicherheit.von Sven-Michael Veit

Endlich juristisch wasserdicht: Volksentscheide. Bild: dpa
Volk und Volksvertreter nähern sich weiter an. Einen Konsens über die künftige Volksgesetzgebung in Hamburg haben am Donnerstag die Initiative „Mehr Demokratie“ und alle fünf Fraktionen in der Bürgerschaft erzielt. Danach soll nun der Senat die Vereinbarungen in einem Gesetzentwurf ausformulieren und der Bürgerschaft zuleiten. Der Verfassungsausschuss will sich am 24. 8. mit dem Gesetz befassen, das die Bürgerschaft Mitte September verabschieden soll.
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Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, ist aber mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Der Konsens aller Fraktionen soll sicherstellen, dass die Volksgesetzgebung auf lange Sicht eine verlässliche juristische Grundlage hat.
Kernpunkt der Neuerung ist es, die Rechtssicherheit von Volksentscheiden zu verbessern. So muss der Senat eine Volksinitiative künftig dem Hamburgischen Verfassungsgericht vorlegen, falls er an deren Zulässigkeit zweifelt. Genau das war beim Volksbegehren „Unser Hamburg – Unser Netz“ nicht geschehen. Nach dem Bruch der schwarz-grünen Koalition Ende 2010 hatte der CDU-Minderheitssenat unter Bürgermeister Christoph Ahlhaus es versäumt, diese Frage zu prüfen; Fristen waren verstrichen. Nun will die CDU-Fraktion eventuell nachträglich das höchste Hamburger Gericht anrufen. Ein solcher Zick-Zack-Kurs soll mit der jetzigen Reform begradigt werden.
Stärken soll das neue Gesetz auch die Kompromissmöglichkeiten zwischen Bürgerschaft und Volksinitiativen. Denn künftig können die Fristen erweitert oder ausgesetzt werden, um mehr Raum für Konsensgespräche zu schaffen.
Zudem regelt die Gesetzesnovelle wann und unter welchen Bedingungen ein Referendum durchgeführt wird. Dieses kann immer dann eingefordert werden, wenn die Bürgerschaft einen Volksentscheid abändern will. Wenn das Parlament einen solchen Beschluss fasst, kann eine Initiative dagegen ein verkürztes Verfahren starten. Die Sammlung von 30.000 Unterschriften in drei Monaten reicht aus, um die Gesetzesänderung zu stoppen und einen Volksentscheid anzusetzen.
Im Januar hatte das Parlament bereits einhellig eine Vereinbarung mit der Initiative über die Reform der bezirklichen Bürgerbegehren verabschiedet (siehe Kasten). Mit den jetzt vereinbarten Regelungen soll die Volksgesetzgebung auf Bezirks- und Landesebene harmonisiert werden.
Die wichtigsten Punkte bei bezirklichen Bürgerbegehren sind:
Schlichtungsverfahren bei Streit über Zulässigkeitsfragen.
Zulässigkeitsprüfung findet vor Beginn der Unterschriftensammlung statt, nicht mehr hinterher.
Klagerecht der Initiative gegen bestrittene Zulässigkeit.
Moderationsverfahren zur inhaltlichen Konsensfindung.
Zusammenfassung von Bürgerentscheiden und Alternativabstimmung möglich.
Bezirksversammlung kann selbst Bürgerentscheid ansetzen.
Präzisierung der Eingriffsrechte des Senats (Evokation)
Der Konsens zeige „die respektvolle Qualität des Umgangs der Politik mit den Bürgerinnen und Bürgern“, sagt Frank Teichmüller von Mehr Demokratie. Vor allem das vereinfachte Referendum sei „ein großer Fortschritt für die Verlässlichkeit der Demokratie“, weil die Wähler künftig das letzte Wort hätten.
SPD-Fraktionschef Andreas Dressel freut, „dass wir bei den Spielregeln für Volksentscheide erneut einen parteiübergreifenden Konsens erreicht haben und die Rechtssicherheit bei Volksentscheiden verbindlich festschreiben“. Das „Plus an Rechtssicherheit ist im Sinne aller Beteiligten“, findet auch André Trepoll, CDU-Verfassungsexperte.
Die Grünen freuen sich vor allem über die Korrekturmöglichkeiten der Wählerschaft: „Wenn das Volk um seinen Volksentscheid betrogen wird, kann es jetzt erstmals zu einem Referendum kommen. Mit diesem Gesetz werden Volksentscheide besser abgesichert“, glaubt der verfassungspolitische Sprecher der GAL, Farid Müller.
Das „erhöhte Maß an Transparenz und mehr Möglichkeiten, um sachliche Kompromisse zu finden“, findet der verfassungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Kurt Duwe. Und auch Tim Golke von den Linken betont, dass „der vorliegende Kompromiss von allen gleichermaßen akzeptiert“ werde.
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