Von Polizei erschossener Iraker in Berlin: Flüchtling von einer Kugel getroffen

Bei dem tödlichen Einsatz vor einer Notunterkunft in Moabit schossen wohl drei Beamte, aber lediglich einer traf. Dieser Schuss war jedoch tödlich.

Heim in Moabit

Vor dieser Notunterkunft in Moabit wurde der Flüchtling erschossen von der Polizei Foto: dpa

Der am Dienstagabend von Polizisten erschossene 29-jährige Flüchtling aus dem Irak ist lediglich von einer Kugel getroffen worden. Nach Informationen der taz war die Kugel in den Oberkörper des Mannes eingedrungen und hatte ihn so verletzt, dass er kurz darauf im Krankenhaus starb. Wie aus Ermittlerkreisen zu erfahren war, haben insgesamt drei Polizisten auf den mit einem Messer bewaffneten Mann gefeuert. Jeder Beamte habe jeweils einen Schuss abgegeben.

Also verfehlten zwei Kugeln den Mann – ob absichtlich oder nicht, ist Bestandteil der Ermittlungen. Eine Mordkommission prüft, ob die Schüsse auf den Iraker rechtmäßig waren. Laut Polizei hatten die Beamten geschossen, als der Mann mit einem Messer auf das Polizeifahrzeug zugestürmt war, in dem ein 27-jähriger Pakistaner saß. Jener war wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs festgenommen worden. Das Opfer, ein sechsjähriges Mädchen, war die Tochter des Messerangreifers.

Gegen den 27-Jährigen aus Pakistan war bereits am Mittwochabend Haftbefehl erlassen worden. Er soll das sechs Jahre alte Mädchen von der Unterkunft in einen Park gelockt und sich dort an ihr vergangen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte von begründeten Verdachtsmomenten gesprochen.

Vorsorglich hat das Landesamt für Flüchtlingsfragen nun die Landsleute des 27-Jährigen aus der Unterkunft in der Kruppstraße in ein anderes Heim verlegen lassen. Man wolle mögliche Reibereien schon im Ansatz verhindern, begründete Sprecher Sascha Langenbach die Entscheidung. Betroffen seien sieben Menschen aus Pakistan. Sie hätten sich zum Teil erst einen Tag in der Kruppstraße aufgehalten und den Vorfall gar nicht miterlebt.

Langenbach widersprach Vorwürfen, wonach Kindesmissbrauch in Heimen nicht entschlossen genug mit Schutzvorkehrungen vorgebeugt werde. Mitarbeiter seien zum Beispiel zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verpflichtet, sagte er. Eine 100-prozentige Sicherheit gebe es ohnehin nicht. In Unterkünften mit offenen Wohnbereichen wie in Turnhallen und den Traglufthallen in der Kruppstraße sei immerhin das Maß an sozialer Kontrolle hoch.

Zwei andere Flüchtlinge wurden am Dienstag misstrauisch, als der 27-Jährige mit dem kleinen Mädchen in dem Park verschwand, wie Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigte. Mehrere Medien berichteten, dass die beiden den Beschuldigten von dem Kind wegzerrten und Wachleute alarmierten. Das betroffene Mädchen, seine Mutter und die beiden Geschwister werden nach dem Tod des Vaters intensiv psychologisch von einer Muttersprachlerin betreut. (mit dpa)

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