Von der Leyens Rentenpläne: Warnung vor Altersarmut

Auch Durchschnittsverdiener sind von Altersarmut bedroht. Darauf weist Bundesarbeitsministerin von der Leyen hin und wirbt für ihr Modell einer Zuschussrente.

Sinkendes Niveau: Am Ende des Arbeitslebens springt für viele Beitragszahler wenig heraus. Bild: dpa

BERLIN taz | Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat vor einer umfassenden Altersarmut künftiger Rentner und Rentnerinnen gewarnt. Wer weniger als 2.500 Euro brutto verdiene und nicht privat oder betrieblich vorsorge, müsse ab 2030 „mit dem Tag des Renteneintritts den Gang zum Sozialamt antreten“, schrieb die CDU-Politikerin in einem Brief an junge Abgeordnete in der Unionsfraktion, der der taz vorliegt.

Von der Leyen will mit einer Zuschussrente für Geringverdiener gegen Altersarmut vorgehen. Der Koalitionspartner FDP lehnt diese jedoch ab, auch in der Union ist das Vorhaben umstritten. Am Mittwoch will sich von der Leyen mit unionsinternen Kritikern zusammensetzen und das Vorhaben beraten.

Nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums droht ab 2030 Beschäftigten, die in Vollzeit weniger als 2.500 Euro brutto im Monat verdienen, nach 35 Beitragsjahren eine Rente unterhalb des Grundsicherungsbetrags von derzeit 688 Euro. Und wer 2.300 Euro brutto im Monat verdient, läge mit einer Rente von 633 Euro sogar deutlich unter dem Grundsicherungsniveau.

Diese Berechnungen gelten bei der aktuellen Rechtslage für den Fall, dass den Betroffenen keine Kindererziehungs- und Pflegeleistungen angerechnet werden – und sie weder betrieblich noch privat, etwa durch eine Riesterrente, vorsorgen. In der Berechnung wurden keine künftigen Lohn- und Rentensteigerungen berücksichtigt.

Rentenniveau sinkt auf 43 Prozent

Dennoch zeigen diese Zahlen, wohin rentenpolitisch die Reise nach den von der früheren rot-grünen Bundesregierung begonnenen Reformen geht. So soll das Rentenniveau bis 2030 von derzeit 51 Prozent auf 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns vor Steuern sinken.

Auch wenn man 40 Jahre Beitragszahlung zugrunde legt, sieht die Rechnung des Bundesarbeitsministeriums nur geringfügig besser aus. „Da müsste nach heutiger Gesetzeslage das durchschnittliche Monatsgehalt in Vollzeit konstant 2.200 Euro pro Monat (Stundenlohn 12,43 Euro), um eine eigene Rente knapp oberhalb der Grundsicherung zu erzielen“, schreibt von der Leyen.

Die kritischen Grenzeinkommen von 2.500 und 2.200 Euro zeigten, dass man über Arbeitnehmer spreche, „die fleißig arbeiten und heute ohne Probleme fern von staatlicher Fürsorge ihr Leben finanzieren“. Auch sie seien von Altersarmut bedroht und brauchten zwingend eine zusätzliche Altersvorsorge.

Angesichts dieser Dimension sei es verharmlosend, von der Zuschussrente als einer zusätzlichen Sozialleistung zu sprechen, so von der Leyen. „Es steht nicht mehr und nicht weniger die Legitimität des Rentensystems für die junge Generation infrage.“ Schließlich könne man kaum von den Menschen verlangen, Jahrzehnte in die Rentenkassen einzuzahlen, wenn sie absehbar am Ende der Erwerbsphase statt einer eigenen auskömmlichen Rente die Anrechnung ihrer Lebensersparnisse und den Gang zum Sozialamt zu erwarten hätten.

Dort würden sie auf Leute treffen, die nichts dergleichen geleistet hätten. „Das ist zutiefst ungerecht.“ Vehement wirbt von der Leyen für das Modell ihrer Zuschussrente. Dieses sende eine klare Botschaft an junge Leute: „Sorgt zusätzlich vor, fangt sofort damit an!“ Dann sichere im Regelfall die Kombination aus gesetzlicher Rente und privater Vorsorge den Lebensstandard. Und wenn es nicht reiche, sorge die Zuschussrente dafür, „dass es einen Unterschied macht, ob man sich im Leben angestrengt hat oder nicht“.

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