Vorratsdatenspeicherung in Deutschland: Justizministerin verteidigt "Quick Freeze"

Die Bundesjustizministerin hat die eingeschränkte Speicherung von Verbindungsdaten in Deutschland gegenüber der EU verteidigt. CDU-Politiker Schünemann fühlt sich durch ihre Haltung provoziert.

Die Datenkrake sammelt und sammelt. Bild: dapd

BERLIN rtr/dpa | Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat ihre Haltung zur Vorratsdatenspeicherung Medienberichten zufolge in einem Brief an die EU-Kommission verteidigt. Die EU-Richtlinie dazu sei von Deutschland teilweise umgesetzt worden, heißt es in dem Brief, der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorlag.

Ein weiterer Schritt zur Übertragung in deutsches Recht sei der vom Bundesjustizministerium in die Diskussion eingebrachte Vorschlag des "Quick Freeze", die Daten nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern zu lassen. Die Bundesregierung gehe alsbald von einem Kabinetts- und Parlamentsbeschluss zu diesem Verfahren aus. Der Brief wurde demnach am 23. Dezember nach Brüssel geschickt.

Unterdessen wiederholte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) seine Forderung nach einer weitergehenden Lösung zur Vorratsdatenspeicherung. "Ich wäre sehr froh, wenn wir sechs Monate speichern könnten", sagte Schünemann am Donnerstag dem Sender NDR Info. Den Vorschlag von Leutheusser-Schnarrenberger, Verbindungsdaten nur für zwei Wochen zu speichern, bezeichnete Schünemann als "echte Provokation".

Deutschland droht eine Klage der EU-Kommission, weil es die EU-Beschlüsse zur Vorratsdatenspeicherung bislang nicht umgesetzt hat. Die liberale Justizministerin wehrt sich dagegen, Daten auch ohne strafrechtlichen Anlass zu speichern.

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