Vorwürfe gegen Lüneburger Vermieter: Geflüchtete übers Ohr gehauen?

In Lüneburg zahlt ein Vermieter Geflüchteten ihre Mietkaution nicht zurück, obwohl diese längst ausgezogen sind. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Vor einem Altbau füllen zwei Männer einen Bauschuttcontainer.

Unzumutbare Wohnumstände: Im August ließ das Ordnungsamt das Haus räumen Foto: Hans-Jürgen Wege

LÜNEBURG taz | Seit eineinhalb Jahren schon sind fünf junge Geflüchtete aus einem Haus in Lüneburg ausgezogen, ihre Kaution allerdings haben sie bis heute nicht zurück. „Der hat mich und meine fünf Afghanen richtig eingeseift“, sagt Monika Bösmann, ehemalige Lehrerin aus Lüneburg über den damaligen Zimmervermittler.

Bösmann gibt seit 2015 Deutschunterricht in einer Geflüchtetenunterkunft in Lüneburg. Fünf ihrer Schüler hatten sich Zimmer in besagtem Haus besorgt. Anfangs schien der Vermieter ein besonders engagierter Mensch zu sein, doch nach und nach stellte sich heraus, wie er die Afghanen übers Ohr haute. Nach wenigen Monaten zogen sie nach nicht eingehaltenen Versprechen entnervt aus und nun fürchten sie sogar, dass sie ihre gezahlte Kaution von jeweils knapp 1.000 Euro nicht wiedersehen. Ein eingeschalteter Anwalt sieht darüber hinaus den Tatbestand der Untreue erfüllt.

„Die Jungs stottern noch immer jeden Monat das Geld für die Kaution ab, das vom Amt vorgelegt wurde“, sagt Bösmann. Beim Einzug im Frühjahr 2016 verlangte der Vermieter das Geld, das vom Sozialamt vorgestreckt wurde. Das wiederum müssen die fünf Afghanen nun monatlich zurückzahlen. Ob sie das Geld irgendwann zurückbekommen, ist nach derzeitigem Stand unwahrscheinlich.

Der Vermieter reagiert nicht mehr auf Anschreiben. Zudem: „Das betrifft sicherlich nicht nur die fünf, denen ich helfe, das Geld zurückzuerhalten“, sagt Bösmann. Denn in dem Haus, das in Lüneburg mittlerweile gar als „Horrorhaus“ bekannt ist, haben zwischen 2015 und 2018 noch mehr Geflüchtete gewohnt. Offenbar habe der Vermieter die Masche immer wieder abgezogen.

Unzumutbare Wohnumstände

Von außen betrachtet macht das in Lüneburgs Altstadt gelegene Haus im schmucken hellgelben Ton einiges her. Innen jedoch waren die Wohnumstände eher unzumutbar. Die Vernachlässigung des Besitzers beim Brandschutz sorgte sogar dafür, dass das Ordnungsamt im vorigen August das Haus komplett räumen ließ: Zu groß war die Sorge, dass bei einem Brand das gesamte Viertel gefährdet wäre.

Das Haus wurde versiegelt und steht immer noch leer. „Sollte das Haus wieder zum Wohnen vermietet werden, müsste uns der Eigentümer ein Konzept vorlegen, wie er das Gebäude wieder bewohnbar machen will“, sagt Suzanne Moenck, Sprecherin der Stadt.

Die Situation ist kompliziert: Die Männer haben die Zimmer nicht beim Eigentümer des Hauses, sondern bei dem Mann angemietet, der als Zimmervermittler auftrat. An ihn haben sie die Kaution gezahlt, auf die sie nun seit anderthalb Jahren warten. Nicht nur, dass er es nicht zurückzahlt, auch hat er aus Sicht des Anwalts den Tatbestand der Untreue erfüllt. Die Kaution wurde auf sein Konto überwiesen, er hätte das Geld aber getrennt vom restlichen Vermögen anlegen müssen. Auch dagegen wird ermittelt.

Neues Gesetz in Beratung

Dabei läuft bereits ein Ermittlungsverfahren gegen den Zimmervermittler. Dies hatte die Lüneburger Polizei in Absprache mit der Staatsanwaltschaft eingeleitet, nachdem die Lüneburger Landeszeitung über Betrugsvorwürfe berichtet hatte. Für Bösmann ist der Fall empörend: „Weil es hier arme Menschen sind, die betrogen werden“, sagt sie. Deshalb vermittelte sie den fünf Betroffenen einen Anwalt.

Nun ist der Fall bis ins niedersächsische Landesparlament vorgedrungen. Denn dort wird noch immer über ein künftiges Wohnraumschutzgesetz in der Großen Koalition beraten, das einerseits die Zweckentfremdung von Wohnungen untersagen, andererseits auch Kommunen ein Zugriffsrecht bei unzumutbaren Wohnverhältnissen ermöglichen soll.

Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge forderte den Landtag schon im Sommer auf, das Gesetz auf den Weg zu bringen. Denn dann hätten die kommunalen Ordnungsämter eine größere Handhabe gegen Vermieter von eigentlich unbewohnbaren Häusern. Und somit hätten die Behörden schon vor Einzug besser prüfen können, ob von einer Anmietung eher abgeraten werden solle.

Nur: Bei der Rückforderung der Kaution sind Bösmann und ihre fünf Afghanen auf sich gestellt. Sie haben nun Prozesskostenhilfe beantragt. „Ich habe versprochen, alles zu versuchen, dass sie ihr Geld zurückbekommen“, sagt Bösmann.

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