Vorwurf der Vergewaltigung: Keine Anklage gegen Ronaldo

Kathryn Mayorga wirft Cristiano Ronaldo vor, sie vergewaltigt zu haben. Aus Mangel an Beweisen stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein.

Cristiano Ronaldo im Juni 2019 nach einem Spiel

Weltfußballer, Unterwäschemodel, Steuersünder: Cristiano Ronaldo Foto: reuters

BERLIN taz | Im Fall der Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Fußballer Cristiano Ronaldo wird keine Anklage erhoben. Das teilte die Staatsanwaltschaft des Clark County im US-Bundesstaat Nevada am Montag mit. Grund dafür sei, dass der Vorfall nicht zweifelsfrei bewiesen werden könnte.

Kathryn Mayorga wirft Ronaldo vor, sie vor zehn Jahren in einer Hotelsuite in Las Vegas vergewaltigt zu haben. Nach einem wohl einvernehmlichen Flirt in einem Nachtclub im Juni 2009 soll er sie mit in seine Suite genommen und dort missbraucht haben. Der Fußballer widerspricht und sagt, dass es sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt habe. Aus dem aktuellen Schreiben der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass Mayorga kurz darauf Anzeige erstattet habe und sich selbst einem „rape kit“, einer speziellen Untersuchung für Betroffene sexualisierter Gewalt, unterzogen hätte.

Bei ihrer Anzeige soll sie jedoch weder Ronaldos Namen noch den Ort des Vorfalls angegeben haben. Aus diesem Grund stellte die Polizei vor Ort die Ermittlungen nach kurzer Zeit wieder ein. Wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilte, soll zudem Videomaterial, das die beiden vor und nach dem mutmaßlichen Vorfall zeigt, verschwunden sein.

Außergerichtliche Einigung

Im Januar 2010 soll der Fußballer der mutmaßlich Betroffenen Schweigegeld in Höhe von 375.000 Euro gezahlt haben. Der Spiegel berichtete im Frühjahr 2017 erstmals über die Vorwürfe und kurz darauf auch über die außergerichtliche Einigung zwischen den beiden. Das Abschlussdokument hatten sie aus der Datensammlung der Enthüllungsplattform Football Leaks bekommen.

Die Einigung zwischen den beiden regelt auch, dass sie ihre Vorwürfe nie wieder, vor allem nicht öffentlich, wiederholen darf. Doch im August 2018, knapp ein Jahr nach Aufkommen der #MeToo-Bewegung, reichte Mayorga Klage gegen ihn ein. Am Montag verkündetet die Staatsanwaltschaft nun allerdings, die Anschuldigung nicht weiter strafrechtlich zu verfolgen, weil die „Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen Cristiano Ronaldo nicht zweifelsfrei bewiesen werden können“.

Ronaldo, der seit dem Sommer 2018 bei Juventus Turin unter Vertrag steht, gilt als einer der besten Fußballer der Welt. Anfang dieses Jahres wurde Ronaldo wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – er muss knapp 19 Millionen Euro zahlen.

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