Wahlkampf in Österreich: Mit Abschiebungen auf Stimmenfang

Nachdem das Innenministerium acht Pakistaner nach Hause geschickt hat, sollen weitere Flüchtlinge folgen. Gegen sie werde wegen Schlepperei ermittelt.

Haltlose Vorwürfe im Wiener Kurier: Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Bild: dpa

WIEN taz | Zwischen der christlich-sozialen ÖVP und der katholischen Caritas in Österreich herrscht Eiszeit. Denn die Caritas wirft Innenministerin Johanna Mikl-Leitner vor, auf dem Rücken von Asylbewerbern Wahlkampf zu betreiben. Traditionell versucht die ÖVP in Wahlkampfzeiten, ihren rechten Flügel gegen die FPÖ abzudichten. Ende September wird wieder gewählt.

Vergangene Woche wurden acht pakistanische Flüchtlinge, die von der Caritas im Wiener Servitenkloster betreut wurden, festgenommen und abgeschoben. Kurz darauf überraschte die Innenministerin mit der Nachricht, gegen fünf Männer „im Umkreis der Servitenkloster-Flüchtlinge“ werde wegen Schlepperei ermittelt.

Drei Männer aus dem Kloster wurden festgenommen. Bei dem Schlepper-Ring handle es sich um gefährliche Leute, die Millionen am Elend anderer Menschen verdienten, streute Mikl-Leitner. „Sie haben äußerst unmenschlich agiert. Wenn es Probleme mit schwangeren Frauen auf der Schlepper-Route gab, dann wurden diese Frauen hilflos auf der Route zurückgelassen“, so die Innenministerin im Wiener Kurier.

Als die Wiener Stadtzeitung Falter Zugang zu den Ermittlungsakten bekam und dort sehr viel harmlosere Vorwürfe gegen die Pakistaner fand, wurde relativiert. Auch die Rechtsanwältin Alexia Stuefer, die einen der Inhaftierten vertritt, warnte vor „voreiligen Schlüssen“. Ihr Mandant sei kein „Schlepper-Boss“. Das Innenministerium beruft sich auf Rechtsstaatlichkeit. Nach negativem Asylbescheid und der Ablehnung einer freiwilligen Heimreise seien die Flüchtlinge außer Landes zu schaffen.

Für Michael Genner von der NGO Asyl in Not sind die Deportationen illegal. Er kündigte Strafanzeige gegen die Ministerin wegen „Überlieferung wehrloser Menschen an eine ausländische Macht“ an. Strafrahmen: 10 bis 20 Jahre.

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