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Wahlrecht in DeutschlandKlöckner will Reform der Reform

Die Bundestagspräsidentin mahnt die Regierungsparteien zu einer Änderung des Wahlrechts. Eine Politikwissenschaftlerin sieht drängendere Probleme.

Möchte eine Reform der Reform: Julia Klöckner, Bundestagspräsidentin, CDU Foto: Katharina Kausche/dpa

Berlin taz | Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erteilt der Koalition eine Hausaufgabe für die sitzungsfreie Zeit. In einem Interview forderte sie am Montag eine erneute Reform des erst in der vergangenen Legislatur geänderten Wahlrechts. „Ich habe die Fraktionen gebeten, sich des Themas anzunehmen“, sagte die CDU-Politikerin der Nachrichtenagentur dpa. Klöckner kritisierte die „Entwertung“ der Erststimme durch die von der Ampelkoalition eingeführte Reform. Gleichzeitig begrüßte sie, dass der Bundestag durch den Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten kleiner geworden sei.

„Es muss doch möglich sein, das Ziel der Wahlrechtsreform – eine deutliche Verkleinerung des Bundestags – mit einem verständlichen und gerechten Wahlrecht zu verbinden“, sagte die Bundestagspräsidentin. Dabei wollte sie keine eigenen Vorschläge für eine neuerliche Reform machen. Es lägen genügend Ideen auf dem Tisch.

Der parlamentarische Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sah die Äußerungen der CDU-Politikerin deshalb skeptisch. „Frau Klöckners Vorstoß, das Wahlrecht ändern zu wollen, ohne einen eigenen Vorschlag zu machen, ist schon etwas dünn“, sagte er der taz. „Das heutige Wahlrecht wurde nicht nur vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet, sondern hat sich auch bewährt.“

Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte mit einer Änderung des Bundestagswahlrechts eine Verkleinerung des Parlaments von zuletzt 735 auf 630 Sitze erreicht. Dies gelang durch das Streichen von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Eine Folge davon war jedoch, dass nach der Bundestagswahl 23 Wahl­kreis­sie­ge­r*in­nen ihr errungenes Direktmandat nicht erhielten, weil ihrer Partei die nötige Zweitstimmendeckung fehlte. Drei Wahlkreise in Baden-Württemberg und einer in Hessen sind sogar überhaupt nicht mit einem Abgeordneten im Bundestag vertreten.

Kommission soll auch Wahlrecht ab 16 prüfen

Die Union hatte die Wahlrechtsreform der Ampel immer wieder als ein einseitig gegen CDU und CSU gerichtetes Vorhaben kritisiert. So war es auch CDU-Chef Friedrich Merz, der in der Vergangenheit eine Korrektur gefordert hatte. Ein Vorschlag aus den Reihen der Union lautete, weniger und größere Wahlkreise einzurichten.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, das Wahlrecht wieder zu ändern und dazu eine Kommission einzusetzen. Diese soll noch in diesem Jahr Vorschläge vorlegen mit dem Ziel, dass alle Wahl­kreis­ge­win­ne­r*in­nen wieder in den Bundestag kommen. Außerdem soll das Parlament „grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben“.

Im Zuge der neuen Reform soll laut Koalitionsvertrag auch geprüft werden, wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden kann und ob das Wahlalter auch für Bundestagswahlen auf 16 Jahre gesenkt werden sollte. Dies hat die Union bislang abgelehnt. Hier könnte sie bei der Suche nach einem Kompromiss der SPD entgegenkommen.

Politikwissenschaftlerin Britta Rehder hält die andauernden Diskussionen über Wahlrechtsreformen für ein Problem. „Die Akteure im Bundestag vermitteln den Eindruck, dass sie vor allem mit sich selbst und mit ihren eigenen Interessen befasst sind und nicht damit, die Probleme der Leute auf der Straße zu lösen“, sagte die Professorin für Politikwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum der taz. Keine Schwierigkeiten sieht sie allerdings in dem Vorgang, dass Klöckner als Bundestagspräsidentin einen Vorstoß macht. „Ja, sie ist befangen“, sagte sie. „Aber das sind alle anderen Parteien in der Frage auch.“

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43 Kommentare

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  • Warum nicht gleich Vertreter der Industrie-, Wirtschafts- & Kapitaleliten oder deren Lobbyisten wählen ? Sparen wir uns die zwischengeschalteten Parlamentarier doch einfach.



    Der " Verein der Familienunternehmer e. V. " könnte sich so auch ein paar Millionen Euro Spendengelder an die CDU - zur Verhinderung einer erneuten Erhebung der Vermögenssteuer, wie bis 1997, sparen.

  • Die CSU hat Klöckner das ins Nest gelegt, und sie hat denen nicht das Einmaleins erklärt. Schade eigentlich.

  • Nun ja, da ist Frau Klöcker tatsächlich mutig. Der Vorschlag, bzw. die "Problemfeststellung" widerspricht dem Seilschafts-Machterhaltungsprinzip via. listenplatzabhängiger, nichtgewählten Abgeordneten, deren Anzahl bei der letzten Wahlrechtsreform natürlich nicht beschitten werden sollte.



    Warum sollten Direktgewählte draußenbleiben, während sich Listenplätzler sich um ihre fleißig erbuckelten Pfründe keine Sorgen machen müssen?



    Warum nicht die "demokratischere" Lösung : bei zuvielen Direktkandidaten, wird die Listenplatzanzahl entspechend reduziert?

    Wäre diese Logik dem "dummen Wahlvieh" nicht eher viel verständlicher?

    • @ton.reg:

      So einfach ist es nur leider gar nicht. Warum sollen die einen wertiger oder demokratischer sein als die anderen? Nur dann, wenn Sie eigentlich nur das britische System gelten lassen, mit den Nachteilen entfallender Stimmen etc. etc..

      Wer bestimmt Listen wie Wahlkreiskandidaten? Richtig: die Partei. Im einen Falle haben wenigstens noch Fachleute eine Chance, im anderen gewinnt womöglich einfach der mit der stärksten Leber.

      • @Janix:

        Wenn Direktkandidaten draußen bleiben, dann kommen auch keine Bewerber der Landesliste (dieser Partei in diesem Bundesland) zum Zug.



        Ansonsten sind die Seilschaften auf Wahlkreisebene noch viel schlimmer als auf Landesebene.

        • @Francesco:

          tons Thema war hier wohl gar nicht die 3-Sitze-Regelung.



          Beim 2. Absatz bin ich genau bei Ihnen.

  • Einerseits wird behauptet, die Stimmen für ein Direktmandat seien



    nichts so wichtig, sodass man sie bei der Wahlrechtsreform



    gegebenenfalls nicht berücksichtigen muss, andererseits sind



    Stimmen für ein Direktmandat so bedeutend, dass bei 3 Direkt-



    Mandaten etliche Listenmandate in den BT einziehen können, obwohl ihre Partei an der 5 % Klausel gescheitert ist.



    Vielleicht kann mal jemand diesen offensichtlichen Widerspruch



    bei der Bewertung eines Direktmandates verfassungsrechtlich



    begründen.

    • @behr Behr:

      Nach dem neuen Wahlrecht ist das nicht mehr der Fall.

  • Diese Frau muss endlich kapieren, dass das Amt der Bundestagspräsidentin nicht dazu da ist, CDU-Politik zu betreiben. Schon jetzt eine der ungeeignetsten Personen, die es in diesem Amt je gab.

    • @Suryo:

      👍👍

    • @Suryo:

      Dem ist nichts hinzuzufügen.

    • @Suryo:

      Frau Klöckner fehlt einiges für das Amt, vor allem staatstragende Souveränität. Und es ist auch nicht ihre Aufgabe, dem Parlament Hausaufgaben zu erteilen. Gesetztesinitiativen kommen aus der Mitte des Bundestags, von der Bundesregierung oder vom Bundesrat, Art. 76 Abs. 1 GG. Von Weinkönigin, gescheiterter Ministerpräsidentenkandidatin, Nestle-Lobbyistin oder Bundestagspräsidentin steht da nichts, also kann man diesen Kommentar getrost unter P ablegen.

      • @FtznFrtz:

        Das mag sein aber die CDU Jünger werden das da dankbar aufgreifen.

  • Die Debatte wird wie inzwischen in fast allen Themen üblich mit einer Menge Nebelkerzen geführt.



    „Verkleinerung des Bundestages“: welch heroische Sparleistung! Gleichzeitig wird ein Vielfaches dessen allein im neuen Protz-Kanzleramt samt hunderter neuer, hoch dotierter Stellen dauerhaft versenkt. Aber demokratisch gewählte Volksvertreter müssen an der Ausübung ihres Mandates gehindert werden, weil wir uns einen so großen Bundestag nicht mehr leisten können. Ja, nee, is klar.

    Es ging, wie bei jeder Wahlrechtsreform, um eine Veränderung des Wahlergebnisses im Sinne derer, die sie mit ihrer Mehrheit beschlossen. Man könnte wenigstens dazu stehen.



    Heute haben sich die Mehrheiten wieder verschoben.

    Das Schlimme an den „Reformen“ ist nicht deren Ergebnis in Form gradueller Veränderung der Sitzverteilung, sondern der schleichende Vertrauensverlust in demokratische Wahlen, die der Wähler erlebt, wenn sein Mandat mal so eben „wegreformiert“ wird, weil es angeblich zu teuer ist. Und wenn er erlebt, wie beliebig inzwischen mit dem wichtigsten Willensbildungsprozess umgegangen wird, den unsere Demokratie anzubieten hat.

    • @Hungerboomer:

      Einen "Vertrauensverlust" herbeiquasseln sollte mensch höchstens mit Argumenten. Oder irgendwas als demokratisch bezeichnen, ohne die aktuellen beschlossenen Spielregeln nachgelesen haben. Oder von "im Sinne derer" zu raunen.

      Bis dato wurden hierzulande Wahlrechtsreformen im Zusammenspiel zumindest der Hauptparteien aus beiden Lagern gelöst. Egal, was Sie da behaupteten. Nur zuletzt blockte die CSU sogar gegen die Schwesterpartei. Und wurde dann überstimmt, denn Karlsruhe forderte endlich Handeln ein.

      • @Janix:

        Ja, so, wie Sie es beschreiben und jedes Bedenken abrüffeln, muss wohl alles in Ordnung sein und das Vertrauen ist in keiner Weise beeinträchtigt.

        Nur passt das irgendwie nicht mit den Wahlergebnissen zusammen. „In bester Ordnung“ sähe m.E. anders aus.

    • @Hungerboomer:

      Dieselben Wähler empörten sich jahrelang über den "aufgeblasenen" Bundestag und "die da oben".

      Einem gewissen Prozentsatz kann man es doch nie recht machen, die schimpfen und meckern immer.

  • Unbedingt sollte unser Wahlrecht noch durch ein Abwahlrecht von unliebsamen [ sich als undemokratisch herausstellenden ] Politikern, durch die Wähler ergänzt werden.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Na ich denke wenn die Wähler ein individuelles Abwahlrecht von Politikern erhalten, dürfte der Bundestag leer sein :D

      • @Tom Tailor:

        Sie meinen 630 Fliegen mit einer Klatsche...schmunzel 😉

  • Im Grunde hat Frau Klöckner recht wenn sie das neue Wahlrecht für ungerecht hält. Allerdings blockiert die CDU seit Jahren den einzig logischen Ausweg: die Vergrößerung der Wahlkreise, was den Bundestag so automatisch verkleinern würde. 250 Wahlkreise mit zusätzlich entsprechend vielen Listenmandaten sollten reichen. Dann würden ein paar Überhang- und Ausgleichsmandate auch nicht sonderlich ins Gewicht fallen.

    • @Thomas Müller:

      Die CDU blockiert größere Wahlkreise? Das steht im Widerspruch zu diesem Kommentar:

      • @Tom Tailor:

        Da war ich zu schnell:

        "So war es auch CDU-Chef Friedrich Merz, der in der Vergangenheit eine Korrektur gefordert hatte. Ein Vorschlag aus den Reihen der Union lautete, weniger und größere Wahlkreise einzurichten."

  • Der Bundestag muss auf 500 Abgeordnete verkleinert werden, 250 Wahlkreise mit Direktmandat, 250 über Liste. Keine Überhang- und Ausgleichsmandate. Und grundsätzlich Stichwahlen, wenn ein Kandidat in seinem Wahlkeis nicht die absolute Mehrheit bekommt. Dann sollen die zwei meistgewählten Kandiaten gegeneinader antreten und der mit der Mehrheit bekommt das Mandat. Damit wir nicht immer mehr Leute im Parlament rumsitzen haben, die weiger als 30, 25 oder sogar weniger als 20% der Stimmen bekommen haben.

  • Das sich Menschen mit dem Kandidaten, dem sie mit der Erststimme wählen, identifizieren, ist eine Illusion, der vor allem die Kandidaten selber nachhängen. Die Wirklichkeit ist, dass die Wähler nur in sehr geringen Umfang in der Erststimme von der Zweitstimme abweichen und dann eher als Strategische Entscheidung, weil sie wissen, dass der Kandidat ihrer Partei keine Chance hat.



    Zusätzlich sind die meisten Wahlkreise so amorph zugeschnitten, dass eine Gebietsidentifikation nicht gegeben ist.



    Die interessanten Fragen sind also



    - brauchen wir 630 Mandatsträger oder reichen auch 400 oder sogar nur 315?



    - Ist es so wichtig zwei Stimmen zu haben oder reicht eine?



    Wenn zwei Stimmen wichtig sind, warum nicht den Bundestag über eine Frauen- und eine Männerliste zusammen zu setzten?

    • @Andreas Severidt:

      Widerspruch aus meinem Wahlkreis, Berlin-Tempelhof-Schöneberg.

      In dem Wahlkreis hat Moritz Heuberger für die Grünen 25,7% der Erststimmen erhalten. An Zweitstimmen gab es für die Grünen 19,9%.

      Der Wahlkreis ist nicht amorph sondern enthält den Bezirk Tempelhof-Schöneberg, damit ergibt sich eine ausgezeichnete Identifikation zwischen Wahlbürger:in und Bezirk.

    • @Andreas Severidt:

      Ich bezweifel, dass Ihre These, Direktkandidaten/Erst-



      stimmen hätten für die Wahlentscheidung keine Bedeutung,



      so allgemein gültig ist. Immerhin war zB. der Wahlkampf der



      Linken mit derAktion „Silberlocke“ auf die Popularität der alten



      Herren ausgelegt.

  • Vorzeigeprojekte repräsentativer Demokratie: Die Mitglieder der elitären Wahloligarchie entscheiden unabhängig (d.h. selbst) darüber, wie sie ihren elitären Zugriff auf die Macht organisieren und absichern. Dieses Schland hat es wie so viele sogenannte Demokratien, nicht ein einziges mal hingekriegt, dass die Gesamtheit der BürgerInnen darüber entscheiden darf, wie (demokratische ?) Herrschaft in ihrem Land organisiert werden soll. Was soll sich schon ändern, wenn die, die nach alten Regeln an die Macht kommen, über (Achtung, Modewort!) Modernisierungen dieser Regeln entscheiden? Die generationenübergreifende Zementierung der Macht? Der politische Nachwuchs ist mindestens immer halb so alt wie die Fossilien der eigenen Stammeltern.

  • „Es muss doch möglich sein, das Ziel der Wahlrechtsreform – eine deutliche Verkleinerung des Bundestags – mit einem verständlichen und gerechten Wahlrecht zu verbinden“

    Das aktuelle Wahlrecht ist leicht verständlich. Nur scheinbar nicht für Frau Klöckner 😀

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Na ja. Ob es verständlich ist, dass ein mit dem meisten Erststimmen gewählter BT-Abgeordneter nicht in den BT einzieht, kann man unterschiedlich beurteilen. Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Da wäre es für mich verständlicher, die Erststimme abzuschaffen.

      • @Strolch:

        Also ich fand die vorherige Sitzschieberei viel schlimmer.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Ich denke sie meinte Otto-Normalwähler ;-) Und ob für diesen unser Wahlrecht verständlich ist sei dahingestellt.

      • @Tom Tailor:

        Nein. Ich meinte Julia Bundestagspräsidentin.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Ihre Einlassung ist kein Widerspruch zu meiner :D

  • Wenn 23 Wahlkreisgewinner ihr Mandat nicht antreten dürfen, sind auch 23 Wahlkreise ohne parlamentarische Vertretung und nicht nur 3 Wahlkreise.



    Nur zufällig ein erfolgreicher Listenkandidat in einem Wahlkreis wohnt, ist er noch lange kein Vertreter des Wahlkreises.



    Ganz im Gegenteil, mache davon wurden ja im Wahlkreis als Direktkandidaten explizit nicht gewählt.

    • @Don Geraldo:

      Die Abgeordneten vertreten auch nicht ihren Wahlkreis, sondern das gesamte Deutsche Volk.

    • @Don Geraldo:

      Zum Kult um die Wahlkreise hat sich das BVG ja geäußert.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Die Frage einer Einordnung durch das BVerfG ist ja stets rechtlicher Natur. Insoweit hat das BVerfG dem Gesetzgeber zurecht einen weiten Spielraum beigemessen.

        Die Frage ist jedoch eher politischer Natur und sollte auch als solche diskutiert werden. Wenn wir uns also auf Wahlkreise einlassen, dann sollte auch ein jeder repräsentiert sein. Gegebenfalls durch eine Vergrößerung der Wahlkreise.

        • @DiMa:

          Ich finde, genau das ist nicht nötig. Ich hätte nichts dagegen, die Erststimme abzuschaffen.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Und ich hätte kein Problem damit, die Zweitstimmen abzuschaffen.



            Und?

            • @Don Geraldo:

              Und damit hat mer den Beweis, daß Kompromisse öfter ma für die Tonne sind, weil der wäre in der Causa die Wahlen abzuschaffen *lol*.

  • Die Kritik der Politikwissenschaftlerin halte ich für etwas flach. Wenn direkt gewählte Kandidaten nicht in den Bundestag einziehen, dann sehe ich darin schon ein gewichtiges Problem, dass es anzugehen gilt.

  • Logisch dass eine Partei versucht das Wahlrecht so auszustatten dass es ihr nützten könnte, hat die Ampel ja auch versucht.