Wahlsystem: Wahlrechtsreformer wehren sich

Frauenmangel, Fremdverwertung, Personenstimmen-Paradox: Der Verein „Mehr Demokratie“ und das von ihm erkämpfte neue Wahlrecht.

Kompliziert: Bremer Wahlzettel. Foto: bes

BREMEN taz | Gut ein Viertel der neuen Bürgerschaftsabgeordneten verdankt ihr Mandat den Personenstimmen. Doch das neue Wahlrecht, das die differenzierte Stimmabgabe ermöglicht, steht unter anderem wegen der geringen Beteiligung an der jüngsten Bürgerschaftswahl in der Kritik - insbesondere aus den Reihen von SPD, Linkspartei und CDU.

Doch ohne das personalisierte Wahlrecht, meint Paul Tiefenbach vom Verein „Mehr Demokratie“, wäre die Wahlbeteiligung „wahrscheinlich noch geringer“ ausgefallen. Denn während im Vergleich zur vorherigen Wahl, als das neue Recht erstmals galt, 18 Prozent weniger Listenstimmen abgegeben wurden, blieb die Anzahl der Personenstimmen nahezu konstant.

Bezogen auf WählerInnen, die ausschließlich Listen oder KandidatInnen ankreuzten, ist die Tendenz noch deutlicher: Trotz gesunkener Wahlbeteiligung gab es ein Plus von 6.060 Komplett-NutzerInnen des Personenwahlrechts - und 20.000 weniger Nur-ListenwählerInnen.

Ein zweiter Faktor ist die Motivation der KandidatInnen, die eine schlechte Listenplatzierung durch persönlichen Einsatz ausgleichen können. Die, meint Tiefenbach, aktivierten dann unter Umständen Wählerschichten, „die sich sonst nicht an der Wahl beteiligen würden“.

Die Verdoppelung ungültiger Stimmen im Vergleich zur früheren reinen Listenwahl auf rund drei Prozent, räumt Tiefenbach ein, sei hingegen durchaus dem neuen Wahlrecht geschuldet; wenigstens zum Teil. Da die Hälfte der ungültigen Stimmen an zu vielen Kreuzen krankt, schlägt „Mehr Demokratie“ eine „Heilungsregel“ vor: Gelten alle Stimmen einer Partei, würde der Wählerwille als erkennbar gewertet.

Was aber ist mit der „Fremdverwertung“? Zieht jemand wie Jens Böhrnsen besonders viele Personenstimmen auf sich, kommt das indirekt - und aus Wählersicht wohlmöglich ungewollt - auch anderen Kandidaten seiner Partei zu Gute. Dieses Phänomen gebe es jedoch auch bei der reinen Listenwahl, wendet Tiefenbach ein. In der Tat hatte sich schon Henning Scherf mit dem Hinweis unbeliebt gemacht, viele SPD-Parlamentarier verdankten ihm ihr Mandat.

Aber ist das neue Wahlrecht nicht schlecht für Frauen? Von den 22 Abgeordneten, die durch Personenstimmen von den unteren Listenplätzen aufstiegen, sind nur sechs weiblich. Insgesamt sinkt der Frauen-Anteil im Parlament auf 30 Prozent, das ist das Niveau von Niedersachsen. Unter den selben Wahlbedingungen lag er 2011 allerdings bei 41 Prozent, die seinerzeit höchste Quote aller deutschen Landtage. Auffällig sei, analysiert Tiefenbach, dass unter den vielen Personenstimmen-gestärkten Aufrückern mit Migrationshintergrund ganz überwiegend Männer seien.

Bleibt das Problem mit dem Personenstimmen-Paradox. Natürlich sei es „ein Fehler“, sagt Tim Weber von „Mehr Demokratie“, wenn ein in der Mitte der Liste platzierter Kandidat leer ausgeht, weil seine persönlichen Stimmen zwar zur Vermehrung der Personenmandate zu Lasten der Listenplätze beitragen, aber nicht für den persönlichen Erfolg ausreichen. Wie viele Beirats-KandidatInnen diesem Paradox bei den vergangenen beiden Wahlen zum Opfer fielen, ist nicht erforscht. Auf Landtags-Ebene traf es nur einen: Thomas vom Bruch, der durch den Mandatsverzicht seiner CDU-Kollegin Elisabeth Motschmann aber nachrückt. Weber hält das Problem beispielsweise durch eine zunächst provisorische Mandatsvergabe für lösbar.

Die transparenteste Methode bestünde allerdings in einer reinen Personenwahl, meint „Mehr Demokratie“. Den Parteien käme dann noch immer die Schlüsselfunktion der Listenaufstellung zu. Fremdverwertung und Personenstimmen-Paradoxe wären aber ausgeschlossen.

„Mehr Demokratie“ rechnet mit der Einsetzung eines Parlaments-Ausschusses, um Wahlrechts-Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Daran beteilige man sich gern. Werde das neue Wahlrecht aber substantiell ausgehebelt, sagt Tiefenbach, „starten wir ein Volksbegehren“.

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