Warnung vor neuem Gesetz: Transparency fürchtet Datenschutz

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International glaubt, die geplanten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz erschwert Kampf gegen Kriminelle.

Auch Drogeriekette Müller sammelte Mitarbeiter-Daten. Bild: dpa

BERLIN taz Die Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz könnten die Bekämpfung von Korruption in Unternehmen erschweren. Davor warnt die Antikorruptionsorganisation Transparency International. Der Bundestag beschäftigt sich am Freitag mit einem Änderungsantrag der Koalition, der am Mittwoch im Innenausschuss beraten wurde.

Nach dem neuen Gesetz sollen Arbeitgeber die Daten ihrer Beschäftigten zur Aufdeckung einer Straftat künftig nur noch nutzen, "wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen". Damit sei es in vielen Fällen nicht mehr möglich, Korruption aufzudecken, sagte die Vorsitzende von Transparency, Sylvia Schenk. Es sei zu befürchten, dass dann Kontrollen nur noch erlaubt seien, wenn schon konkrete Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Oft gebe es aber in solchen Fällen nur einen anonymen Anrufer, der behauptet, ein bestimmter Mitarbeiter habe enge Kontakte zu einem Lieferanten oder es würden Zahlungen auf dem Konto eines Mitarbeiters eingehen. Wenn jemand an Stellen arbeite, die für Korruption besonders anfällig sind, etwa in der Auftragsvergabe, sei es besonders wichtig, genau hinzuschauen.

"Eine Überprüfung muss dann auch möglich sein, wenn es nur erste Vermutungen gibt, dass etwas nicht stimmt", sagte Schenk. Ein Massenscreening von Daten, wie es beim Datenskandal der Bahn geschehen ist, lehne Transparency allerdings in jedem Fall ab.

Das neue Gesetz solle dazu dienen, Massenkontrollen von Mitarbeitern wie bei der Bahn künftig zu verhindern, sagte Sebastian Edathy (SPD), der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag. So ist im Gesetzentwurf auch vorgesehen, dass die Nutzung der Daten "nicht unverhältnismäßig" sein darf. Abgewogen werden müssen einerseits der Nutzen für die Aufdeckung der Straftat und andererseits das "schutzwürdige Interesse" des Beschäftigten.

Die Vorwürfe der Korruptionsbekämpfer kommen für die Abgeordneten völlig überraschend. "Transparency hat das nie mit uns diskutiert", sagte Edathy. Die Frage komme jetzt "völlig aus dem Nichts".

Transparency führt die Mängel im Entwurf auf die Eile bei der Bearbeitung zurück. Denn die Koalition plant, die Änderungen noch vor der Sommerpause zu verabschieden. "Innerhalb einer Woche soll etwas ganz grundlegendes in das Gesetz geschrieben werden, ohne dass alle wichtigen Fragen mit den Experten diskutiert wurden", sagt Schenk. Die Organisation fordert daher, das Gesetz noch nicht zu verabschieden.

Auch in der größten Oppositionspartei teilt man die Sorge von Transparency nicht. "Ich kann diese Kritik nicht nachvollziehen", sagte Gisela Piltz, Innenexpertin der FDP. Ohnehin seien in dem Gesetzentwurf nur "kosmetische Änderungen" enthalten. Es gehe in dem entsprechenden Paragrafen nur darum, zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen Ausgleich zu finden. Ein Vorteil sei, dass es mit den Änderungen nun endlich gesetzliche Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz geben solle. "In diesem Bereich ist bisher vieles durch Urteile geregelt", sagt Piltz. Ein Gesetz sei für die Arbeitnehmer besser nachvollziehbar.

Laut Edathy ist sich die großen Koalition einig darin, das Gesetz, das unter anderem noch Regelungen zum Adresshandel enthält, noch vor der Wahl zu verabschieden. KARIN SCHÄDLER

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