Was 2018 wichtig wird in Berlin II: Es rollt beim Radgesetz

Die Aktivisten hoffen auf Ostern: Dann soll Deutschlands erstes Radgesetz auch verabschiedet sein. Bis sich auf der Straße was ändert, dauert aber noch.

Radler vor dem Brandenburger Tor

Sicher ist: Gegen Schnee hilft kein Radgesetz, sondern nur die BSR Foto: dpa

Vielleicht klappt’s ja zum zweiten Jahrestag: Am 14. Juni 2016 überreichte der „Volksentscheid Fahrrad“ dem damaligen rot-schwarzen Senat über 100.000 Unterschriften, die ein Volksbegehren forderten. Anderthalb Jahre später hat sich zwar einiges getan – aber das Berliner Radgesetz, das die Initiative fordert und das Rot-Rot-Grün inzwischen mit ihr zusammen erarbeitet hat, ist immer noch nicht in Kraft.

Schien es bis zum Herbst vorstellbar, dass das Jahr 2017 noch ein gültiges Radgesetz erblickt, machen sich die AktivistInnen der ersten Reihe mittlerweile Hoffnungen, dass es bis zum Beginn des zweiten Quartals 2018 klappt: „Ostern ist das neue Weihnachten“, sagt Denis Petri von Changing Cities e. V., dem Träger des Volksbegehrens. Nüchtern betrachtet, wird es wohl länger dauern.

Zwar hat die Verkehrsverwaltung von Senatorin Regine Günther dem Senat am 12. Dezember den fertigen Entwurf des künftigen Berliner Mobilitätsgesetzes vorgelegt, in den sie hunderte Einwände und Anmerkungen von Verbänden eingearbeitet hatte. Aber jetzt wird dieser Entwurf erst einmal dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt, dann erst kann der Senat ihn beschließen, und dann beginnt das parlamentarische Prozedere. Wie lange das dauert, kann niemand vorhersagen.

Und auch, wenn irgendwann der große Tag des Inkrafttretens kommt – so ganz ruckzuck geht es auch dann nicht mit dem lückenlosen und sicheren Radverkehrsnetz, mit den Radschnellwegen und den Fahrradparkhäusern, die das Gesetz verspricht. Zur Konkretisierung der Ausbauziele und -pfade muss erst der sogenannte Radverkehrsplan beschlossen werden, für dessen Aufstellung das Gesetz der Verwaltung zwei Jahre Zeit gibt. Fertig muss das Radverkehrsnetz übrigens erst bis 2030 sein.

Fertig muss das Radverkehrsnetz übrigens erst bis 2030 sein.

Allerdings muss es auch nicht im Schneckentempo weitergehen. Denis Petri verspricht, auch auf die ParlamentarierInnen Druck zu machen. Zudem gebe es für die Standards des Radverkehrsplans bereits Vorgaben, die den Segen der Volksentscheids-Initiative haben und schon jetzt umsetzbar seien. Auch die Senatsverwaltung verspricht, sich ranzuhalten mit dem fahrradfreundlichen Umbau der Stadt: Bereits im ersten Quartal 2018 soll es losgehen mit der Machbarkeitsstudie für den ersten von acht Radschnellwegen: die Südostroute von Kreuzberg nach Britz, die zu großen Teilen entlang der A113 verläuft.

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