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  • 23.2.2016

Was fehlt …

… die richterliche Zurückhaltung

Flotter Spruch an falscher Stelle. Auf Facebook präsentierte sich ein Richter mit einem T-Shirt mit der Aufschrift: „Wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“ und kommentierte das Bild: „Das ist mein ‚Wenn du raus kommst, bin ich in Rente‘-Blick“. Ein Facebook Besucher ergänzte dies mit: „… sprach der schwedische Gardinen-Verkäufer“. Dieser Kommentar wurde vom Richter geliked. So geht das nicht! – urteilte nun der Bundesgerichtshof. Dem Mann (immerhin Vorsitzender Richter der 2. Großen Strafkammer am Landgericht Rostock) fehle es an der inneren Haltung der „gebotenen Neutralität“ eines Richters. Er beurteile das Strafverfahren nicht objektiv, „sondern habe Spaß an der Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig“, heißt es in dem Beschluss. Dessen Facebook-Auftritt sei „mit der gebotenen Haltung der Unvoreingenommenheit eines im Bereich des Strafrechts tätigen Richters nicht zu vereinbaren“. Inzwischen ist das Posting gelöscht, der Bundesgerichtshof kassierte ein Urteil des Richters, das nun neu verhandelt werden muss. Warum nur eines? Nun, dafür müsste man wohl Jura studiert haben. (taz/epd)