Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Was fehlt …: … Spermien in Frankreich

Ab nach Spanien! In einem Rechtsstreit um die eingefrorenen Spermien ihres verstorbenen Ehemannes hat eine junge Spanierin einen Sieg errungen. Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht erlaubte am Dienstag einen Transport der Spermien nach Spanien für eine künstliche Befruchtung der Witwe. In Frankreich ist eine künstliche Befruchtung mit Spermien eines Verstorbenen verboten – nicht aber in Spanien. Der Transport war bislang ebenfalls untersagt worden.

Der Ehemann der 31-jährigen Klägerin war im vergangenen Juli in Paris, wo das Paar lebte, an Krebs gestorben. Zuvor hatte er Spermien von sich einfrieren lassen, weil die Chemotherapie ihn unfruchtbar machte. Die Richter erklärten in ihrem Urteil, es müssten unverzüglich „alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit die Samenzellen nach Spanien ausgeführt werden können“.(taz/dpa)