Juristen skizzieren, wie die Teilprivatisierung des Unternehmens rückgängig zu machen ist. Senat will Rückkauf. von SVENJA BERGT

Soll zurück in Hand des Volkes. Das Berliner Wasser Bild: dpa
Abgeordnete könnten das Land Berlin zwingen, gegen die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe vorzugehen. Das ist das Ergebnis einer Prüfung der Privatisierungsverträge von Juristen aus dem Umfeld des Berliner Wassertischs. "Eine kostengünstige Rekommunalisierung ist nur zu machen, wenn wir gegen diese Verträge vorgehen und sie aus der Welt schaffen können", so die Juristin Sabine Finkenthei.
Der schwarz-rote Senat hatte 1999 knapp die Hälfte der Wasserbetriebe an die Unternehmen RWE und Veolia verkauft. Die entsprechenden Verträge hielten die Parteien jahrelang geheim, erst im Zuge eines Volksbegehrens kamen die Dokumente 2010 ans Licht. Auslöser für das Volksbegehren waren vor allem die vergleichsweise hohen Wasserpreise. Der anschließende Volksentscheid war der erste erfolgreiche in der Stadt.
Aktuell verhandelt der Senat mit RWE über den Rückkauf der Anteile. Veolia hat stets betont, an einem Verkauf nicht interessiert zu sein. Für die Aktivisten, die sich für eine Rekommunalisierung einsetzen, ist ein Rückkauf keine Option: Sie fürchten zu hohe Kosten für das Land. Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) hatte im Frühjahr die Summe von 800 Millionen genannt, die RWE verlange. Der Verkauf brachte dem Land einst gut 3 Milliarden DM.
Finkenthei sieht derzeit zwei mögliche juristische Wege: Einerseits könne der Senat den Vertrag anfechten, weil er das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verletzt habe, das diesem die Hoheit über Haushaltsentscheidungen gibt. Der Vertrag über die Teilprivatisierung greife mit einer Gewinnausfallgarantie in das Budgetrecht ein: "Das heißt, dass die Vertragsklausel mit der Gewinnausfallgarantie nichtig ist", so Finkenthei. Weil die Privaten den Vertrag vermutlich ohne die Klausel nicht abgeschlossen hätten, könne auch das gesamte Vertragswerk nichtig sein.
Der Senat hat immer wieder klargestellt, dass er mit den Privaten verhandeln will. Bessere Chancen sieht der frühere Sprecher des Volksbegehrens, Thomas Rudek, daher in einem "Organstreitverfahren", mit dem Abgeordnete ein Verfahren gegen den Vertrag erzwingen sollen. Unklar ist, ob einzelne Abgeordnete oder nur Fraktionen so ein Verfahren starten können.
"Ich finde den Vorschlag interessant", sagt die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche, die das Volksbegehren unterstützt hatte. Man müsse in der kommenden Legislaturperiode debattieren, ob dieses Vorgehen sinnvoll sei.
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Leserkommentare
09.09.2011 09:00 | Tom
Deutschland braucht "eindeutige" Gesetze für die Menschen und keine juristischen Taschenspieler-Tricks!
08.09.2011 04:09 | yberg
der senat hält 51 % und könnte wenn er wollte mit seinen zwei partnern gesellschafts- und strafrechtlich gut beraten schlit ...
07.09.2011 18:25 | Strömming
Das klingt gut. Dann könnte und sollte als nächstes die Straßenbeleuchtung rekommunalisiert werden, die ja auch nicht so ga ...