Wegen Zensus verliert Hamburg Mandate: Weniger Hamburg in Berlin

Hamburg verliert einen Abgeordneten, weil der Bund mit niedrigen Einwohnerzahlen hantiert. Verfassungsgericht verhandelt das im Oktober.

Ein Stuhl steht allein im Bundestag

EinE einsamer Hamburger*in darf leider nicht in den Bundestag Foto: dpa

HAMBURG taz | Hamburg wächst – aber der Bund will das nicht glauben. Bei der Bundestagswahl am Sonntag soll die Hansestadt eines ihrer zurzeit 13 Mandate im Berliner Reichstag verlieren, weil das Bundeswahlamt mit veralteten und zu niedrigen Einwohnerzahlen rechnet – mit denen vom 31. Mai 2016. Und selbst die beruhen auf fragwürdigen Schätzungen: Am 24. Oktober will das Bundesverfassungsgericht über eine Klage von Hamburg und Berlin verhandeln, die sich bei der Berechnung ihrer Einwohnerzahlen kleingemacht fühlen – und deshalb bereits mehrere Hundert Millionen Euro beim Länderfinanzausgleich verloren haben.

Berechnungsgrundlage für den Bund ist der Zensus von 2011, dessen Ergebnisse seitdem von den Statistikern fortgeschrieben werden. Danach wohnten in der Hansestadt Ende Mai vorigen Jahres 1.524.458 Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, Babys, Kinder und Jugendliche eingerechnet. Neuere Zahlen liegen dem Bundeswahlamt nicht vor. Danach hat die Zahl der Deutschen in der Hansestadt im Vergleich zur Bundestagswahl 2013 um etwa 35.237 abgenommen. Und schon verliert Hamburg bei der Verteilung der 598 Mandate im Bundestag auf die Länder einen Sitz, ausgerechnet an Bayern.

Nach Angaben des Hamburger Landeswahlamts indes wurden Benachrichtigungen an 1.296.548 Wahlberechtigte verschickt, das sind 12.630 Menschen mehr als vor vier Jahren. Die Einwohnerzahl wird mit 1,86 Millionen am Jahresende 2016 angegeben. Abzüglich der 309.944 nicht wahlberechtigten Einwohner ohne deutschen Pass hätte die deutsche Bevölkerung somit um fast 30.000 Personen zugenommen, nicht um rund 35.000 abgenommen. Und diese Differenz schmälert Hamburgs Einfluss im Bund.

Dagegen sei zunächst nichts zu machen, lautet die Einschätzung im Rathaus. Sollte aber das Bundesverfassungsgericht der Klage von Hamburg und Berlin stattgeben, beide im Länderfinanzausgleich besser stellen und ihre Einwohnerzahl nach oben korrigieren, „dann müsste man eine Wahlprüfungsbeschwerde überlegen“, sagt Farid Müller, Verfassungspolitiker der Grünen. Eine Anfechtung der Mandatsverteilung im Bundestag wäre die Konsequenz.

An deren Legitimität indes zweifelt der rot-grüne Senat. Nach dem Wahlprüfungsgesetz gehörten „weder Hamburg als Bundesland noch die Staatsorgane Senat und Bürgerschaft zum Kreis der Wahlanfechtungsberechtigten“, teilte Senatssprecher Sebastian Schaffer mit. „Hamburg ist daher rechtlich nicht in der Lage, die Bundestagswahl anzufechten.“ Und somit den Rechenkünsten des Bundeswahlamts offenbar hilflos ausgesetzt.

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