Weniger Bildung an den Hochschulen: Schuldenbremse frisst Studienplätze

Uni muss bis 2018 über 700 Studien-Anfängerplätze abbauen, weil Kostensteigerungen nicht mehr aufgefangen werden.

Haben Glück, studieren zu dürfen - in Zukunft werden Studienplätze in Hamburg begrenzter sein. Bild: dpa

HAMBURG taz | In der Bürgerschaft wird am heutigen Mittwoch schon wieder um die Hochschulpolitik gestritten. Anlass ist eine Drucksache, mit der Wissenschaftsbehörde und Hochschulen erstmals detailliert die Kapazitäten festlegen, um Studienplatzklagen zu vereiteln. Als Nebeneffekt wird nun publik, wie und warum die Universität Hamburg Studienplätze abbauen muss. Dies sei Folge von „budgetär nicht abgebildeten Kostensteigerungen“, heißt es in dem Papier.

„Damit gesteht der Senat endlich die Unterfinanzierung der Hochschulen ein“, sagt die Grüne Eva Gümbel. Bisher habe die SPD dies beharrlich betritten. Sie begrüße diese „neue Ehrlichkeit“.

Konkret zu lesen ist in dem Papier die Planung bis 2016. Ingesamt baut die Uni über fünf Prozent der Lehrveranstaltungsstunden ab und bietet 378 Studienanfängerplätze weniger. Davon gehen allein 215 der Fakultät Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN) verloren, weitere 157 den Sozialwissenschaften.

Allerdings sind die Zahlen für die Uni-Hamburg bislang nur für 2014 fest vereinbart, die Drucksache bietet für 2015 und 2016 nur einen Vorblick, weil die Vereinbarung nicht fertig ist. Für die übrigen fünf staatlichen Hochschulen gibt es je eine Vereinbarung für 2014 und für den Doppeljahrgang 2015/ 16. Letztere wiederum hat auch schon die Jahre 2017 und 2018 im Blick.

Die Zahl der Abiturienten in Hamburg nimmt seit Jahren zu und ist in 2014 auf ein Rekord von 9.017 gestiegen. Indes ist die Zahl der Studienplätze an staatlichen Hochschulen heute mit knapp 70.000 auf dem Niveau der 1990ern.

Laut Statistikamt gab es 1995 68.866 Studierende an den staatlichen Hochschulen und 152 an privaten Hochschulen.

Im Jahr 2012 gab es 69.459 Studierende an staatlichen Hochschulen und 21.444 an den privaten Hochschulen. Darunter sind auch Studierende der Fernhochschulen.

Einen Tiefpunkt gab es 2007 mit nur 58.860 Studierenden an staatlichen Hochschulen. Im Anschluss stieg die Zahl mit Hilfe des Hochschulpakts I und II wieder an.

Der FDP-Politiker Wieland Schinnenburg vermutet, dass der Senat mit Absicht diese Daten für die Uni zurück hält, „weil sie noch schlimmere Zahlen enthalten“. Dabei sei SPD-Wissenschaftsenatorin Dorothee Stapelfeldt jetzt zu deren Vorlage verpflichtet und verstoße gegen ihr eigenes neues Ausbildungskapazitätsgesetz.

Die Grünen haben indes in den Haushaltsplänen nach der mittelfristigen Planung geschaut und festgestellt, dass an der Uni bis 2018 gar über 700 Plätze wegfallen. So sinkt die Zahl der Anfängerplätze für Bachelor-, Master- und Staatsexamens-Studiengänge von 8.726 im Jahr 2013 auf 8.020.

Grundlage ist der „Zunkunftspakt“, der den Hochschulen bis 2020 nur eine jährliche Budgetsteigerung von 0,88 Prozent zubilligt, wie es im Rahmen der Schuldenbremse für weite Teile der Verwaltung gilt. Die Spanne zwischen Budget und Kosten dürfte für die Jahre 2019 und 2020 noch größer werden.

Die Wissenschaftsbehörde verweist auf neuen Geldsegen aus Berlin. Mit Sicherheit werde der „Hochschulpakt II“ des Bundes, der 2015 endet, durch einen „Hochschulpakt III“ auch in 2016 fortgeführt, so Sprecher Alexander von Vogel. Und schon bisher habe aus diesem Programm vor allem der MIN-Bereich zusätzliche Studienplätze erhalten.

Mit einem neuen Pakt werde man den Verlust der landesfinanzierten Studienplätze nicht auffangen können, hält Eva Gümbel dagegen. Dafür müsste das Programm aus Berlin ab 2016 nicht nur fortgeführt, sondern fast verdoppelt werden. Sowohl Grüne als auch CDU haben das Thema zur Debatte angemeldet.

Dabei stört Gümbel auch das Kapazitätsrecht ansich. Es sei eine „unschöne Neuerung“ der SPD, dass diese erst Plätze abbaue und dann das Einklagen des Rechts auf freie Berufswahl verhindere. Indes hält der Anwalt Joachim Schaller das Gesetz für verfassungswidrig und Klagen weiter für möglich. Nun müssten Gerichte entscheiden.

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