„Werbung“ für Abtreibungen: Tausende fordern Ende des Paragrafen

Die verurteilte Ärztin Kristina Hänel hat mehr als 150.000 Unterschriften an SPD, Grüne, Linke und FDP übergeben. Die wollen Paragraf 219a kippen.

Mehrere Politikerinnen vor dem Reichstagsgebäude mit Plakat, auf dem die Zahl der Unterschriften steht

Kristina Hänel (Mitte) überreicht ihre Unterschriften an Bundestagsabgeordnete; darunter Eva Högl (SPD), Katja Kipping (Linke), Renate Künast (Grüne), und Stephan Thomae (FDP) Foto: Change.org/Michel Arriens

BERLIN taz | Eisiger Wind pfeift, als die Gießener Ärztin Kristina Hänel am Dienstagmorgen vor dem Reichstagsgebäude das Wort ergreift. „Ich will das Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch“, ruft sie. Dann überreichen sie und ihre Unterstützer*innen die mehr als 150.000 Unterschriften, die ihre Petition in den vergangenen Wochen erhalten hat, an Abgeordnete von SPD, Grünen, Linken und FDP. „Ab jetzt ist es Sache der Politik, daraus etwas Gutes zu machen“, sagt Hänel. Was sie meint: Paragraf 219a Strafgesetzbuch, der das Werben für den Abbruch der Schwangerschaft verbietet – und damit auch sachliche Information – soll weg.

Die Politik hat den Ruf gehört. „Paragraf 219a muss gestrichen werden“, sagt Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD. Einen entsprechender Gesetzentwurf habe ihre Fraktion am Montag beschlossen. In der Hand hält Högl eine der Boxen mit den Unterschriften, für ihre Partei mit einem roten Etikett bedruckt. Neben ihr stehen ihre Kolleg*innen Ulle Schauws und Renate Künast von den Grünen, Cornelia Möhring und Katja Kipping von der Linken und Katja Suding und Stefan Thomae von der FDP – jeweils mit einer Box in der Farbe ihrer Fraktion. Nur die zwei schwarzen Kisten für die Union stehen unberührt in der Mitte.

Hänel hatte ihre Petition gestartet, nachdem sie von Abtreibungsgegner*innen nach Paragraf 219a angezeigt wurde. Denn auf ihrer Webseite steht, dass sie Abtreibungen durchführt – auch diese sachliche Information fällt nach aktueller Rechtslage unter den Paragrafen 219a StGB. Am 24. November wurde sie vom Gießener Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Sie will Rechtsmittel einlegen; und wenn nötig bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Eine Situation, die nicht nur den 152.140 Petitionsunterzeichner*innen unzumutbar erscheint. Alle anwesenden Politiker*innen sehen den Gesetzgeber in der Pflicht. „Wir sprechen uns für eine Streichung des Paragrafen aus“, sagt Katja Suding, stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP und neu gewählte Bundestagsabgeordnete. „Es geht uns um Rechtsklarheit sowohl für Ärzte als auch für betroffene Frauen, die Beratung suchen“, sagt Suding der taz. „Paragraf 219a behindert die sachliche Information und ist nicht mehr zeitgemäß.“

Breite Unterstützung

Ähnlich äußert sich Stephan Thomae, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion. Er selbst habe einen „vermittelnden Vorschlag“ unterbreitet – eine Modifikation des Paragrafen statt einer Streichung – um eine möglichst breite parlamentarische Mehrheit zu erreichen, sagt er. „Aber mit einer Streichung kann ich mich anfreunden. Wenn der Paragraf wegfällt, entsteht in meinen Augen keine Strafbarkeitslücke.“

Auch die Grünen haben am Montag ihren Gesetzentwurf in der Fraktion beschlossen; einstimmig, wie die Abgeordnete Ulle Schauws sagt. „Wir Politikerinnen und Politiker haben jetzt den Job, etwas zu tun und nicht auf das Bundesverfassungsgericht zu warten“, sagt sie. „Ohne Kristina Hänel wäre das Thema heute nicht auf der Tagesordnung“, sagt ihre Kollegin Cornelia Möhring von der Linksfraktion. Diese hatte ihren Gesetzentwurf schon vor dem Prozess im November vorgelegt. „Wir nehmen diesen Auftrag an uns sehr ernst. Heute Morgen ist noch einmal deutlich geworden, welche breite Unterstützung die Forderung nach der Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch hat.“

FDP, Grüne, Linke und SPD wollen sich am Mittwochmorgen zu einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zusammenfinden. „Wir werden jetzt mit den anderen Fraktionen eine gemeinsame interfraktionelle Initiative ausloten“, sagt Högl. Noch während die Übergabeaktion am Bundestag läuft, stimmen der Hamburger und der Berliner Senat einer Bundesratsinitiative zu, welche die Streichung von Paragraf 219a fordert. „Frauen haben sich in Deutschland das Recht auf Schwangerschaftsabbruch erkämpft“, sagte Gesundheits- und Gleichstellungssenatorin Dilek Kolat (SPD). „Dass darüber nicht informiert werden darf, ist absurd. Der Paragraf muss weg, und zwar schleunigst.“ Auch Bremen, Brandenburg und Thüringen unterstützen eine solche Bundesratsinitiative.

Ärzt*innen ziehen sich zurück

„Es ist gesellschaftlicher Konsens, dass das Informationsrecht für Frauen Realität werden muss und dass Paragraf 219a dem entgegensteht“, sagt die Ärztin Kristina Hänel. Niemand außer den radikalen Abtreibungsgegnern wolle, dass eine Ärztin wegen sachlicher Information bestraft werde. Niemand also außer jenen Gruppen, die nicht nur Ärzt*innen zunehmend mit Anzeigen drangsalieren, sondern auch Flyer vor Arztpraxen verteilen, Abtreibung mit Mord oder gar dem Holocaust gleichsetzen und auf ihren Webseiten Bilder zerstückelter Embryonen zeigen. Dabei sei doch niemand für Abtreibungen, betont Hänel. „Aber manchmal kommt eine Frau in eine Situation, in der sie eben eine braucht. Und dann ist es doch meine Pflicht, diese Frauen medizinisch zu versorgen.“

Am Ende führe dieses Klima der Diffamierung dazu, „dass Ärztinnen und Ärzte immer weniger bereit sind, Abbrüche überhaupt durchzuführen“, sagt Stefan Nachtwey vom Berliner Familienplanungszentrum Balance. Er ist an diesem Morgen zum Bundestag gekommen, um Hänel zu unterstützen.

Auch er und seine Kolleg*innen haben sie immer wieder mit Anzeigen zu tun. Dadurch werde Frauen letztendlich der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erschwert, sagt Nachtwey. „In Berlin, einer Metropolenregion, sieht es da noch vergleichsweise gut aus. Aber gerade in ländlichen Gegenden müssen Frauen immer weitere Wege auf sich nehmen.“ Und auch in Berlin hätten sie Schwierigkeiten, Stellen nachzubesetzen. Ein unhaltbarer Zustand, findet Nachtwey: „Es muss Ärztinnen und Ärzten möglich sein, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten, ohne Angst zu haben.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.