Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest kommt einer Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts mit einem Baustopp zuvor.von Benno Schirrmeister

Müssen auf eine Entscheidung aus Leipzig warten: Bagger in der Wesermündung. Bild: dpa
BREMEN taz | Fünf Tage nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Elbvertiefung vorläufig gestoppt hat, hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest in Aurich (WSD) bekannt gegeben, auch an der Weser mit dem Baggern „bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache“ zu warten. Genau das hatte das Leipziger Gericht der Behörde Mitte September empfohlen.
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„Wir haben aber nicht auf die Entscheidung in der Elbvertiefungs-Angelegenheit gewartet“, so WSD-Sprecherin Eva Hülsmann. Gleichwohl hatte das Gericht angekündigt, für den Fall einer Weigerung den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses auszusetzen, um auch hier über einen Eilantrag des BUND zu entscheiden – „in der zweiten Oktoberhälfte“. Davon, dass es auch hier zum Baustopp gekommen wäre, ist spätestens seit der Elbvertiefungs-Entscheidung auszugehen.
Zumal die Rechtslage sich im Falle der Weser als unerwartet kompliziert erweist: Der Fall werfe „Rechtsfragen auf, mit denen das Bundesverwaltungsgericht bisher nicht befasst war“, hieß es von den Leipziger Richtern – ein sehr ungewöhnliches Bekenntnis. Erst auf dem Wege der Beweisaufnahme könne daher geklärt werden, „ob die fachliche Kritik der Naturschützer berechtigt ist“.
Bereits zwei Ortstermine hatten die RichterInnen an und auf der Weser wahrgenommen, jeweils unter Ausschluss der Öffentlichkeit, durchaus aber unter Anteilnahme möglicher Ausbau-Interessenten: So hat beim ersten Besuch der Bus mit den JuristInnen einen außerplanmäßigen Stopp am privaten Braker Hafen eingelegt – offenbar auf einen Anruf von dessen Betreiber Jan Müller hin, der dem Vernehmen nach als Überraschungsgast an der Rundtour teilnehmen wollte.
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