Wiederaufnahme Mollath-Prozess: Fehler? Welche Fehler?

Gustl Mollaths ehemaliger Richter erinnert sich an nichts Genaues. Der Gutachter meint, der Verurteilte sei eben schwierig gewesen.

Hat diesem Mann früher „der Wahnsinn aus den Augen“ geschaut, wie sein damaliger Richter meinte? Bild: Reuters

Als Gustl Mollath Otto Brixner das letzte Mal sah, saß der erhöht über ihm hinter einem Richterpult. Von dort soll er Mollath in seiner letzten Verhandlung 2006 zusammen gebrüllt haben. So schilderten es Augenzeugen. Schon zu Beginn der Verhandlung habe er gewusst, dass es bei Mollath sicher auf eine Einweisung hinauslaufen würde. So stand es auch in seinem Urteil, das voller Ungereimtheiten ist und Mollath für über sieben Jahre hinter weiße Wände brachte.

Jetzt, acht Jahre später, sitzt Mollath auf Augenhöhe mit seinem ehemaligen Richter, der diesen Donnerstag im Wiederaufnahmeverfahren als Zeuge geladen ist. An wohl kaum einem anderen Tag wird es dem Angeklagten Mollath ein so großes Bedürfnis sein, selbst anzuklagen.

Den Eindruck, sich verteidigen zu müssen macht der mittlerweile pensionierte 77-Jährige allerdings nicht. Ein paar offensichtliche Faktenfehler räumt er ein, daraus könne man aber nicht schließen, dass „die ganze Verhandlung äußerst schludrig war“. Dem Bundesgerichtshof, der eine Revision der Verhandlung ablehnte, habe seine Urteilsführung ja „gereicht“.

Auch heute hält er es noch für richtig, dass er Mollaths Wunsch nicht folgte, seinen Pflichtanwalt zu entlassen. Der belastete seinen damaligen Mandanten, weil er aussagte, sich von ihm bedroht gefühlt zu haben, sollte ihn aber auch verteidigen. Kein „Interessenkonflikt“ für Brixner.

Konkret könne er sich aber an nichts mehr erinnern. Nur einmal wirft er ein, dass die Schwarzgeldvorwürfe damals gar keine Rolle gespielt haben, dabei hatte ihn niemand dazu gefragt. Dann bestehen seine Antworten wieder nur aus Achselzucken. Keine Erinnerung, dass er in der Verhandlungspause zu seinem Schöffen gesagt haben soll, Mollath schaue „der Wahnsinn aus den Augen“.

„Skurril“ und „eigenartig“

Ob das der Fall war, sollte der Psychiater Michael W. bei Mollaths erster Zwangseinweisung begutachten. Er war an diesem Donnerstag vor Brixner als Zeuge geladen. Damals erklärte sich W. als befangen, da er zufälligerweise mit Mollath schon vor dessen Einweisung gesprochen hatte. Mollath stand bei ihm vor der Tür, weil er seinen Nachbarn suchte, den er mit Schwarzgeldgeschäften in Verbindung brachte. „Skurril“ und „eigenartig“ sei er gewesen, so W.

Als er ihn in der Psychiatrie wieder sah, sei Mollath überzeugt gewesen, dass W. selbst mit den Schwarzgeldgeschäften zu tun habe. W. sagte Mollath, er könne nur ein Gutachten machen, wenn der Abstand von den Vorwürfen nehme. Auch weil Mollath es nicht konnte, erklärte sich W. für befangen.

Wie Mollath in der Forensik behandelt wurde, sei nicht außergewöhnlich, so W. Er verstehe aber, dass es für Mollath eine „irritierende Umgebung“ war. Mollath lacht ungläubig. „Haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht, was es bedeutet, sieben Jahre in geschlossenen Psychiatrien gehalten zu werden?“, fragt er. „Ihre Geschichte finde ich sehr dramatisch“, sagt W.. Menschen, die alle Begutachtungen ablehnen, hätten es eben schwer.

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