Windkraftfirma beantragt Insolvenz: Einfach nur „Pech gehabt“

1.600 Anleger hatten Genussrechte von „Windwärts“ gekauft. Nun beantragt die Firma Insolvenz. Doch der Verwalter sagt, es gibt noch Hoffnung.

Optimistische Beleuchtung: Windmühle von Windwärts. Bild: dpa

FREIBURG taz | Nach dem Windkraftriesen Prokon ist nun ein weiteres Unternehmen der Branche zahlungsunfähig: Die Projektentwicklungsgesellschaft Windwärts Energie GmbH hat beim Amtsgericht Hannover die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

Insgesamt gibt es nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters, Volker Römermann, rund 1.600 Inhaber von Genussrechten, die rund 18,9 Millionen Euro investiert haben sollen. Bereits um den Jahreswechsel war bekannt geworden, dass das Unternehmen die fällige Rückzahlung von Genussrechtskapital in Höhe von 1,9 Millionen Euro nicht leisten kann. Schon die damalige Formulierung, man verschiebe die Auszahlungen „auf unbestimmte Zeit“, ließ wenig Hoffnung auf kurzfristige Besserung der Lage. Im Januar musste Windwärts dann außerdem fällige Zinszahlungen für zwischen 2006 und 2013 aufgelegte Unternehmensgenussrechte in Höhe von insgesamt 1,3 Millionen Euro aussetzen.

Dass das Hannoveraner Unternehmen erst jetzt und nicht schon einige Wochen früher den Insolvenzantrag stellte, begründet die Geschäftsführung mit einem neuen Rechtsgutachten. Dieses sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass die Rückzahlungsansprüche der Genussrechtsinhaber entgegen der bisherigen Rechtsauffassung des Unternehmens bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit berücksichtigt werden müssen“.

Damit zeigt sich, wie kompliziert die juristische Bewertung von Genussrechten ist. Eine ähnliche Fragestellung steht nämlich auch bei Prokon im Raum: Das Unternehmen hat im Januar den Insolvenzantrag zwar gestellt, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens aber ist weiterhin offen. Prokon hofft nach wie vor, ein solches durch eine neue Firmenstruktur vermeiden zu können. Auch bei Windwärts ist noch nicht gänzlich sicher, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Bis Anfang Mai muss die Entscheidung fallen.

„Kein strukturelles Problem“

Der Windwärts-Insolvenzverwalter zeigt sich unterdessen optimistisch, dass diese Firma fortbestehen kann: „Alles sieht gut aus, es gibt gute Projekte und kein strukturelles Problem.“ Die Firma habe schlicht bei mehreren Projekten „Pech gehabt“. So sei eines durch nicht bekannte Überflugrechte der Bundeswehr überraschend verzögert worden, ein anderes durch naturschutzrechtliche Fragen. Mit Prokon möchte Römermann die Firma Windwärts daher auch in gar keinem Fall verglichen sehen.

Ende des Jahres 2013 hatte Windwärts alle kurz- und mittelfristig nicht rentablen Geschäftsaktivitäten beendet. Das betraf sowohl das Geschäftsfeld Photovoltaik als auch die Projektentwicklung in Italien. Ein Faktor für das Ende der Solarstromprojekte in Deutschland ist der politische Gegenwind, durch den die Firma „bis auf Weiteres keine Grundlage mehr für geschäftliche Aktivitäten in der Photovoltaik“ sieht.

Besonders das im Herbst noch beworbene Geschäftsmodell, Anlagen zur Eigenstromversorgung von Gewerbe- und Industriebetrieben zu installieren, droht zu kippen. Diese Anlagen, die oft ohne Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz auskommen können, will die Große Koalition mit Abgaben belegen und damit unattraktiv machen.

Nur 6 Projekte im Eigenbetrieb

Windwärts hat seit seiner Gründung 144 Windenergie- und 34 Photovoltaikanlagen sowie eine Biogasanlage mit einer Gesamtleistung von 278 Megawatt gebaut. Allerdings befinden sich nur 6 Projekte im Eigenbetrieb der insolventen Windwärts Energie GmbH. 24 mit einer Gesamtleistung von 135 Megawatt wurden nach der Projektierung an institutionelle Investoren verkauft. Zudem bestehen 20 von der Windwärts Energie GmbH initiierte Fondsgesellschaften.

2.400 Gesellschafter haben hierfür mit Kommanditeinlagen in Höhe von 46 Millionen Euro das Eigenkapital aufgebracht. Windwärts weist nun darauf hin, dass diese Betreibergesellschaften, die als geschlossene Fonds realisiert wurden, rechtlich unabhängig und daher von diesem Insolvenzverfahren nicht unmittelbar betroffen seien.

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