Wohlleben im NSU-Prozess: Der ahnungslose Freund

Ralf Wohlleben bestreitet die Anklagevorwürfe. Der ideologisch ungeläuterte Neonazi beschuldigt seine Mitangeklagten – und entlastet Beate Zschäpe.

Ralf Wohlleben bei einer NPD-Demonstration im Jahr 2007.

Ralf Wohlleben (im blauen Hemd) bei einer NPD-Demonstration im Jahr 2007. Foto: dpa

MÜNCHEN taz | Es ist kein Zufall, dass am Mittwochmorgen ein knappes Dutzend Neonazis auf der Tribüne im Saal A101 des Oberlandesgerichts Platz nehmen. Dass sie freundlich nach unten grüßen, als sich Ralf Wohlleben auf die Anklagebank setzt, unauffällig gekleidet wie immer, grauer Streifenpullover, das Haar artig gescheitelt, daneben seine Frau Jaqueline, die seine Hand hält.

Am Mittag schaltet Wohlleben dann das Mikro vor sich an und verliest seine Erklärung. Es ist seine erste Äußerung im NSU-Prozess, nach zweieinhalb Jahren Schweigen, selbstbewusst vorgetragen, zwei Stunden lang. Wohlleben wird seine Kameraden nicht enttäuschen.

Für den NSU-Prozess ist es der zweite Paukenschlag. Vor genau einer Woche hatte sich die Hauptangeklage Beate Zschäpe eingelassen, auch sie nach langem Schweigen. Dass nun auch Wohlleben spricht, ist kein Zufall. Ihre Aussagen sind letzte Versuche, Höchststrafen abzuwenden.

Die Anklage wirft dem 40-Jährigen Beihilfe zum neunfachen Mord vor. Er soll die Waffe organisiert haben, mit der der NSU neun Migranten erschoss: die Ceska Zbrojovka 83 samt Schalldämpfer. Im Prozess wurde Wohlleben schwer belastet. Der Mitangeklagte Carsten S. warf ihm vor, ihn beauftragt zu haben, die Pistole in einem Jenaer Szeneladen zu kaufen, und dafür 2.500 D-Mark gezahlt zu haben. Holger G., auch er als NSU-Helfer angeklagt, will von Wohlleben den Auftrag für eine weitere Waffenübergabe erhalten haben.

Nichts gewusst

Am Mittwoch nun schlägt Wohlleben zurück. Die Ceska habe nicht er, sondern Carsten S. dem Trio überbracht – auf eigene Faust. Er selbst habe den Wunsch Uwe Böhnhardts ausgeschlagen, weil er von Waffen keine Ahnung habe und sich bereits überwacht fühlte. „Erschrocken“ sei er gewesen, als S. plötzlich mit der Pistole in seiner Wohnung aufgetaucht sei.

Dem Trio habe er bei der Flucht nur sein Auto gestellt, später lose Kontakt mit ihm gehalten und Botschaften der Untergetauchten an ihre Eltern überbracht – alles nur auf deren Wunsch. Von den Morden, Anschlägen und Raubüberfällen des NSU habe er nie etwas gewusst. Böhnhardt selbst habe behauptet, er brauche die Waffe, um sich im Fall einer Festnahme erschießen zu können. Holger G.s Vorwurf einer weiteren Waffenlieferung tut er schlicht als „Lüge“ ab, diskreditiert diesen vielmehr als einst spielsüchtig und drogen-konsumierend.

Der Thüringer folgt dem Tenor von Zschäpes Erklärung: Ich war’s nicht, ich habe nichts gewusst. Dabei gehört er bis heute zu den zentralen Figuren der rechten Szene. Schon in den neunziger Jahren war er mit Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos in der „Kameradschaft Jena“, in „führender Rolle“, wie der Geheimdienst bemerkt. Später wird er erst NPD-Kreisvorsitzender, dann Vizelandeschef.

André E.: Er ist der Letzte, der im NSU-Prozess noch schweigt. Bis zum Schluss soll er mit seiner Frau das Trio besucht haben. Ihm wird vorgeworfen, den Untergetauchten eine Wohnung und Bahncards besorgt sowie ein Wohnmobil für eine Tat angemietet zu haben. E. gehört bis heute der rechtsextremen Szene an.

Holger G.: Auch der Hannoveraner soll bis zum Ende mit Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt Kontakt gehalten, ihnen eine Waffe überbracht und ­Papiere von sich überlassen haben. Er verlas zu Prozessbeginn eine Erklärung, in der er seine Mitangeklagten belastete. Seitdem schweigt er. Die Anklage beruht dennoch zu weiten Teilen auf seinen Aussagen.

Carsten S.: Er gilt der Anklage als Lieferant der Mordwaffe, der Ceska, an den NSU. Der Aussteiger aus der rechten Szene hatte über mehrere Prozesstage ausgesagt, teils unter Tränen, und seine Rolle bereut.

Beate Zschäpe: Sie ist Hauptangeklagte im Prozess und als Einzige der direkten Mittäterschaft bei den zehn Morden des NSU angeklagt. Sie hatte letzte Woche erstmals, nach zweieinhalb Jahren Schweigen, eine Erklärung durch ihren Anwalt verlesen lassen. Im neuen Jahr will sie Nachfragen des Gerichts beantworten – schriftlich. (ko)

Das Berufsleben bleibt auf der Strecke. Mal jobbt Wohlleben als Elektroniker, mal beim „Teppich-Freund“. Meist ist er arbeitslos, organisiert Schulungen und Demonstrationen, zieht ins Jenaer „Braune Haus“, eine „nationale“ Wohngemeinschaft. Und sammelt Vorstrafen, wegen Körperverletzung, übler Nachrede, Verwendung von NS-Propaganda. Noch in der U-Haft muss er verlegt werden. Er soll versucht haben, weiter Strippen in der Szene zu ziehen.

Keine Erinnerung

Die Anklage sieht in Wohlleben nicht nur den Beschaffer der Mordwaffe, sondern die „Zentralfigur“ aller NSU-Helfer. Bis mindestens 2001 soll er Unterstützer koordiniert und Spendengelder an das Trio weitergeleitet haben. Für die Untergetauchten vertrieb er deren „Pogromly“-Spiel für 100 DM pro Stück. Zu Wohlleben hatte das Trio offenbar Vertrauen: 10.000 DM sollen Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos ihm einmal zur Verwahrung gegeben haben.

Auch das stimme alles nicht, sagt Wohlleben. An die 10.000 DM könne er sich nicht erinnern. Alle Helfer hätten eigenständig gehandelt. Einen davon rückt er in den Fokus: Tino Brandt, einst Chef des „Thüringer Heimatschutzes“ – und V-Mann. Der habe die Spiele aufgekauft, die 500 DM gespendet – und auch das Geld für die Waffe bezahlt. Auch Zschäpe hatte Brandt belastet. Es ist der Versuch, über dessen V-Mann-Tätigkeit auch den Staat wieder in die NSU-Affäre hineinzuziehen.

Auffällig freundlich geht Wohlleben dagegen mit Zschäpe um. Anders als von Zeugen geschildert sei diese beim Aufhängen eines Puppentorsos mit Judenstern an einer Autobahnbrücke nicht dabei gewesen. Auch die von Zschäpe gemietete Garage, bei der die Polizei vor dem Untertauchen TNT und Rohrbomben fand, habe Böhnhardt gehört, Sprengstoff habe er dort nie gesehen. Später im Untergrund, so Wohlleben, hätten immer nur die Männer mit ihm kommuniziert.

Bereits in den letzten Wochen hatten sich Wohllebens Anwälte auffällig oft mit Zschäpes Verteidiger Mathias Grasel besprochen. Und tatsächlich erwähnte Zschäpe Wohlleben mit keinem Wort in ihrer Erklärung. Abgesprochen seien die Aussagen nicht, behauptet Grasel.

Propaganda im Gericht

Anders als Zschäpe aber lässt Wohlleben keinen Zweifel: Von seiner Gesinnung ist er nicht abgerückt. Seinen Aufenthalt in der JVA beklagt er als „Isolationshaft“. Damals wie heute habe er „nichts gegen Ausländer, sondern gegen eine Politik, die massenhaft Zuzug nach Deutschland fördert“.

Dann setzt der Angeklagte zur Propagandashow an. Er verliest einen Aufruf des von ihm organisierten „Fests der Völker“ in Thüringen, in dem es heißt: „Wir werden nicht alles unwidersprochen hinnehmen, was uns versucht wird aufzwingen.“ Er lässt ein Propagandavideo zeigen, in dem Neonazis gegen „das Großkapital“ wettern. Die Gesinnungsgenossen auf der Tribüne werden wieder wacher.

Gewalt, betont Wohlleben freilich, lehne er bis heute ab, deshalb gehöre den NSU-Opfern sein „Mitgefühl“. Nur passt das nicht zu seinem Auftritt hinter den Kulissen. So äußerte er sich etwa in einem internen Szeneforum 2009 über den Plan von Kumpanen, eine Dresdner Polizeiwache „anzugreifen und abzufackeln“. „Das findet bei uns bestimmt breite Zustimmung. Darüber verliert Wohlleben am Mittwoch kein Wort.

Am Donnerstag will Richter Manfred Götzl nachhaken, vorerst nur zu Wohllebens Biografie. Götzl hatte am Vortag schon Zschäpes Erklärung auseinandergenommen. Zu Wohlleben gab er bereits vor Wochen einen Fingerzeig. Den Antrag seiner Anwälte, ihren Mandanten aus der U-Haft zu entlassen, lehnte er ab: Der Tatverdacht gegen Wohlleben habe sich keinesfalls erübrigt, so Götzl damals.

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