Wohnungsmarkt in Berlin: Der Mietendeckel wird konkret

Wie bekannt wurde, arbeitet der Berliner Senat an einem differenzierten Modell inklusive Mietabsenkungen. Die Obergrenze soll bei bis 7,97 Euro liegen.

Wenn der Mietendeckel hält, was er verspricht, dann wehrt sich Berlin ab 2020 auch per Gesetz Foto: dpa

Der Berliner Mietendeckel wird konkret – und er wird wohl halten, was seine Macher versprechen. Das legt ein Informationsschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an die Koalitionäre nahe, das vom 16. August datiert und der taz vorliegt.

Demnach soll es einen differenzierten Mietendeckel mit Obergrenzen zwischen 3,42 und 7,97 Euro geben. Das Gesetz soll Mietern erlauben, per Antrag beim Bezirksamt ihre Miete abzusenken, falls diese die Obergrenze überschreitet. Gleichzeitig sollen Modernisierungzuschläge die Obergrenzen um maximal 20 Prozent überschreiten dürfen. Der Mietendeckel soll zudem auch für möblierte Wohnungen gelten. Neubauten ab dem Baujahr 2014 sollen ausgenommen werden. Das Entwurfspapier dient im laufenden Gesetzgebungsverfahren als Diskussionsgrundlage für die Koalitionsparteien.

Der Entwurf ähnelt dem Konzept, das der Berliner Mieterverein im Juli veröffentlicht hatte. Statt einer pauschalen Miet­obergrenze sieht er ein differenziertes Modell mit Obergrenzen je nach Baujahr und Ausstattung vor. Für Altbauwohnungen mit Sammelheizung und Bad, die vor 1918 fertiggestellt wurden, soll etwa eine Obergrenze von 6,03 Euro gelten, für Wohnungen, die zwischen 1991 und 2013 erbaut wurden, die Grenze von 7,97 Euro pro Quadratmeter. Das Konzept kennt 17 Abstufungen.

Wie beim Vorschlag des Mietervereins sind Modernisierungszuschläge erlaubt – jedoch darf die Mietobergrenze um nicht mehr als 20 Prozent überschritten werden. Etwaige Ausnahmen müssen sich die Vermieter genehmigen lassen. Auch bei den Modernisierungszuschlägen, die bis zu acht Jahre nach Abschluss der Arbeiten geltend gemacht werden können, definiert das Papier Obergrenzen: Für Wärmedämmung der Gebäudehülle darf der Vermieter 57 Cent pro Quadratmeter auf die Miete umlegen, für neue Fenster 27 Cent.

Diskussionsprozess dauert an

Die Verwaltung von Senatorin Katrin Lompscher (Linke) bezieht sich bei den Obergrenzen wie der Mieterverein auf den Mietspiegel von 2011. Während die höchste Mietobergrenze der Senatsverwaltung bei 7,97 Euro liegt, hatte der Berliner Mieterverein eine Obergrenze von 9,79 Euro für Wohnungen vorgeschlagen, die nicht größer als 60 Quadratmeter sind und zwischen 2013 und 2018 erbaut wurden. Die Zahlen unterscheiden sich, weil der Mieterverein die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und die Senatsverwaltung die Einkommensentwicklung der Berliner berücksichtigt haben.

„An diesem Papier kann es noch Änderungen geben“, sagte Linken-Politikerin Gaby Gottwald der taz. Die Diskussion sei ohnehin schon weiter. Christian Gräff, wohnungspolitischer Sprecher der CDU, kritisierte den Entwurf als „unsozial und unseriös“. Dagegen zeigte sich Gottwald mit Blick auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Mietpreisbremse selbstbewusst: „Die Grundlogik des Urteils kann man übertragen auf die Diskussion über den Mietendeckel.“

Auch Katrin Schmidberger, mietenpolitische Sprecherin der Grünen, sagte der taz: „Wir sind mitten im Prozess.“ Es sei kontraproduktiv, Zwischenstände öffentlich zu kommentieren. Einigkeit herrsche in der Koalition aber darüber, dass man einen „rechtssicheren, fairen und atmenden Mietendeckel“ möchte.

Diskutiert wird offensichtlich noch über den Modus der Mietabsenkung. Hier sei eine verhältnismäßige und umsetzbare Lösung notwendig, sagte Schmidberger. Sowohl Gottwald als auch Schmidberger sprachen der taz gegenüber von Absenkungen, die man bei „Wuchermieten“ ermöglichen wolle. Ob damit ein weiterer Wert neben den Mietobergrenzen gemeint sei, wollten beide Politikerinnen nicht sagen.

Eine Regelung, laut der Eigenbedarfskündigungen vom Bezirksamt genehmigt werden müssen, habe man aus juristischen Erwägungen ausgeschlossen, so Schmidberger. Ende August soll der Gesetzentwurf fertig sein, Anfang September die Anhörung der Fachverbände beginnen. Inkrafttreten soll der Mietendeckel zu Jahresbeginn.

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