Zivilklage in den USA: „Angriffe sind gegen die Verfassung“

Angehörige amerikanischer Drohnen-Toter klagen gegen hohe US-Politiker und -Militärs. Das Verfahren stellt die Rechtmäßigkeit von Drohnenkriegen in Frage.

Unbemannt und (fast) zielgenau: Drohne der amerikanischen Luftwaffe. Bild: dapd

BERLIN taz | Zum ersten Mal haben jetzt Familienangehörige von US-Bürgern, die bei Drohnenangriffen der amerikanischen Armee im Jemen getötet wurden, Klage gegen hohe US-Politiker und -Militärs erhoben. Sie werfen ihnen vor, gegen internationale Menschenrechtskonventionen und gegen die amerikanische Verfassung verstoßen zu haben.

Die Kläger sind Sarah Khan, deren Sohn Samir im September vergangenen Jahres von einer US-Drohne getroffen wurde, und Nasser al-Awliki, dessen Sohn Anwar al-Awliki und 16-jähriger Enkel Abdurrahman im September und im Oktober ums Leben kamen. Die Klage richtet sich gegen US-Verteidigungsminister Leon Panetta, CIA-Direktor David Petraeus und zwei führende Offiziere von US-Spezialeinheiten.

In der mithilfe der Bürgerrechtsorganisationen Aclu und CCR vor einem Bundesgericht in Washington eingereichten Klageschrift heißt es, „die Tötungen verletzen allen US-Bürgern zustehende Grundrechte, einschließlich des Rechts, ohne Gerichtsprozess nicht des Lebens beraubt zu werden.“

Samir Khan gab eine militante Zeitschrift heraus. Der radikale Geistliche Anwar al-Awlaki soll Attentäter rekrutiert haben, sein Sohn Abdulrahman ist möglicherweise versehentlich getroffen worden.

Noch ist unklar, ob die Klage überhaupt zugelassen wird. Das Verfahren berührt die Grundfrage, ob der Drohnenkrieg rechtmäßig ist, den Präsident Barack Obama in den letzten Jahren stark ausgeweitet hat – vor allem in Pakistan und im Jemen. Obama persönlich sei einverstanden mit den Angriffen, berichtete die New York Times jüngst. Sie richteten sich zumeist gegen mutmaßliche Al-Qaida-Führer oder andere, die von den USA als Terroristen eingestuft werden.

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