Zivilprozess gegen Strauss-Kahn : Ex-IWF-Direktor ist nicht immun

Die Anwälte des angeblich vergewaltigten Zimmermädchens wollen Strauss-Kahn zivilrechtlich belangen, obwohl das Strafverfahren eingestellt wurde. Immunität kann er nicht geltend machen.

Strauss-Kahn ist noch nicht wieder ganz rehabilitiert, schon kommt die nächste Klage. Bild: dapd

NEW YORK dapd | Das Strafverfahren gegen Dominique Strauss-Kahn wegen Vergewaltigungsvorwürfen wurde eingestellt, zivilrechtlich kann der ehemalige IWF-Chef nun aber doch noch belangt werden. Ein Richter in New York entschied am Dienstag, dass der 63-Jährige keine diplomatische Immunität geltend machen könne. Die Anwälte des Zimmermädchens, das Strauss-Kahn Vergewaltigung vorwirft, erklärten, dass ihrer Mandantin nun doch noch Gerechtigkeit erfahren könne. Die Gegenseite erklärte, sie sei enttäuscht und überdenke den nächsten Schritt. „Er ist entschlossen, sich gegen die Vorwürfe zu wehren, und wir sind zuversichtlich, dass er sein Ziel erreichen wird“, erklärten William Taylor and Amit Mehta.

Die 33-jährige Nafissatou Diallo bestand auch nach der Einstellung des Strafverfahrens wegen Zweifeln an ihrer Glaubwürdigkeit immer darauf, bei der Schilderung des Hergangs der angeblichen Tat die Wahrheit gesagt zu haben. Strauss-Kahn habe versucht, sie im Mai vergangenen Jahres zu vergewaltigen, als sie zum Saubermachen in sein Zimmer gekommen sei. Strauss-Kahn bestreitet die Vorwürfe: Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Die Staatsanwaltschaft zog ihre Anklage schließlich zurück, weil die Belastungszeugin sowohl bezüglich ihrer Vorgeschichte als auch über ihre Handlungen nach der mutmaßlichen Vergewaltigung gelogen habe.

Strauss-Kahn hatte damals keine diplomatische Immunität für sich beansprucht, um dem Strafverfahren zu entgehen, und trat wenige Tage nach seiner Verhaftung als geschäftsführender Direktor des Internationalen Währungsfonds zurück. Seine Anwälte erklärten allerdings, dass die Zivilklage, die drei Monate später eingereicht wurde, unzulässig sei - mit Verweis auf Strauss-Kahns diplomatische Immunität und eine UN-Konvention aus dem Jahre 1947.

Demnach genießen Leiter „spezialisierter“ Organisationen, darunter auch des IWF, Immunität. Die USA hatten die Konvention zwar nie unterzeichnet, doch Strauss-Kahns Anwälte argumentierten, dies sei auf so weitgehende Akzeptanz gestoßen, dass es sich um sogenanntes internationales Gewohnheitsrecht handele. Zudem habe Strauss-Kahn zwar nicht mehr für den IWF gearbeitet, als er verklagt worden sei, doch weiterhin Immunität genossen. Es gebe eine internationale Vereinbarung, wonach scheidende Diplomaten eine „angemessene“ Zeit zugestanden werde, um Gastländer zu verlassen, bevor ihre Immunität auslaufe. In dieser Zeit sei es Strauss-Kahn aber vom Gericht untersagt gewesen, die USA zu verlassen, erklärten William Taylor and Amit Mehta.

Diallo muss Möglichkeit zur Rehabilitation gegeben werden

Richter Douglas McKeon sah das nun anders. „Strauss-Kahn kann nicht erst auf seine Immunität verzichten im Bestreben, seinen Namen reinzuwaschen, und sich jetzt darauf berufen und damit Frau Diallo die Möglichkeit nehmen, sich ihrerseits zu rehabilitieren“, erklärte er.

Diallos Anwälte, Kenneth P. Thompson and Douglas H. Wigdor, betonten, ein IWF-Sprecher habe bereits kurz nach der Festnahme Strauss-Kahns gesagt, dieser habe keine Immunität, da er sich zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Vergewaltigung nicht beruflich, sondern privat in New York aufgehalten habe. Strauss-Kahn hatte dort seine Tochter besucht.

Diallos Anwälte nannten die Entscheidung des Gerichts am Dienstag „gut begründet und verständlich“. In einer Erklärung hieß es, sie hätten ohnehin die ganze Zeit gesagt, dass Strauss-Kahns Forderung nach Gewährung von Immunität nur eine Taktik gewesen sei, um das Verfahren gegen ihn hinauszögern und sie freuten sich jetzt, „ihn für die brutale sexuelle Nötigung, die er begangen hat, zur Rechenschaft zu ziehen“.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.