Zugang zur Arbeit für Flüchtlinge: Arbeitsagentur will „Blue Card“

Für Asylbewerber ist die Jobsuche in Deutschland extrem schwierig. So sitzen oft gut ausgebildete Flüchtlinge untätig in Heimen. Die Arbeitsagentur will das ändern.

Soll Fachleuten erspart werden: Essensausgabe in einem bayerischen Flüchtlingsheim. Foto: dpa

BERLIN dpa | Nach dem Willen der Bundesagentur für Arbeit sollten hoch qualifizierte Flüchtlinge neue Zugangswege zum Jobmarkt bekommen. Demnach sollte die „Blue Card“ zur Anwerbung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten auch gut ausgebildeten Asylbewerbern zugutekommen. Die Union zeigte sich offen für den Vorstoß. Der Arbeitgeberverband BDA rief dazu auf, generell die Hürden beim Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge abzubauen.

Akademische Fachkräfte aus dem nicht-europäischen Ausland können seit August 2012 in Deutschland die „Blue Card“ beantragen und dann mit ihrer Familie nach Deutschland ziehen. Voraussetzung sind ein fester Arbeitsvertrag, eine abgeschlossenen Ausbildung und ein Mindestgehalt. In Deutschland liegt es derzeit bei 48.400 Euro.

BA-Vorstand Raimund Becker schlug vor, dies System auch für hoch qualifizierte Flüchtlinge zu öffnen. Sie sollten mit ihren Familien aus dem Asylverfahren herausgehen können und über die „Blue Card“ den Status der zugewanderten Fachkraft erlangen, sagte er der Rheinischen Post. Unter den Flüchtlingen befänden sich Hochqualifizierte wie Ärzte und Ingenieure, die auch über eine „Blue Card“ nach Deutschland als Arbeitskräfte einwandern könnten. „Für diese Fälle benötigen wir die Möglichkeit zum Spurwechsel.“

Dazu gehörten bürokratische Hürden abgebaut, mahnte Becker. „Um einen solchen Antrag zu stellen, müssten sie nach deutschem Recht zunächst zurück in ihr Heimatland, um dort ein spezielles Visum zu beantragen. Wenn sie vor Krieg und Verfolgung geflüchtet sind, ist das eine absurde Vorstellung.“

„Niedrige Hürden für Fachleute“

Bislang ist das Asylsystem strikt von anderen Zuwanderungsoptionen getrennt. Es ist beispielsweise nicht möglich, aus einem laufenden Asylverfahren heraus ein Arbeitsvisum zu beantragen.

Auch der Direktor des Instituts zur Zukunft der Arbeit, Klaus Zimmermann, plädierte dafür, die „Blue Card“-Regelung für Flüchtlinge zu öffnen, die bereits im Land und auf dem deutschen Arbeitsmarkt gefragt seien. Die Bestimmungen hätten sich ohnehin als zu eng erwiesen, sagte er. Schließlich hätten die Behörden seit dem Inkrafttreten der Regelung 2012 nur gut 20.000 „Blue Cards“ verteilt.

Der Innenexperte der Unions-Fraktion, Stephan Mayer (CSU), zeigte sich offen: „Über den Vorschlag können wir diskutieren.“ Deutschland brauche hoch qualifizierte Arbeitskräfte. „Die bürokratischen Hürden für diese Fachleute sollten möglichst niedrig sein.“

Nicht genügend Lehrlinge

Der Arbeitgeberverband BDA forderte generell, Beschränkungen beim Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber abzubauen. Viele davon seien „politisch und wirtschaftlich nicht mehr zeitgemäß“, sagte ein BDA-Sprecher der Welt am Sonntag. Die gute Konjunktur biete auch für Flüchtlinge Beschäftigungsperspektiven. Viele Betriebe fänden nicht genug Lehrlinge. Der Verband forderte auch, die Frist für die sogenannte Vorrangprüfung von 15 auf 6 Monate zu verkürzen.

Für Asylbewerber gilt in den ersten drei Monaten in Deutschland ein generelles Beschäftigungsverbot. Nach Ablauf dieser Frist bleibt aber die „Vorrangprüfung“ eine große Hürde bei der Jobsuche. Dabei wird ermittelt, ob sich nicht auch ein geeigneter Bewerber mit deutschem oder EU-Pass für die jeweilige Stelle findet. Experten klagen, in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit sei es wegen der Regelung für Asylbewerber so gut wie gar nicht möglich, einen Job zu finden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.