Zugfahren in der Coronakrise: Grüne pochen auf Maskenpflicht

Der Bahnexperte von den Grünen fordert den Einsatz der Bundespolizei, um Masken in Zügen durchzusetzen. Bei Verstößen soll es ein Bußgeld geben.

eine Mann mit Atemschutzmaske saugt einen ISE- Großraumwagen

Immerhin tragen die Beschäftigten – hier im Fernverkehrswerk Dortmund – eine Maske Foto: dpa

BERLIN taz | Die Grünen machen Druck, damit die Maskenpflicht in Fernzügen konsequent durchgesetzt wird. Die Bundespolizei solle auch präventiv in den Zügen die Einhaltung kontrollieren, verlangt der bahnpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Matthias Gastel, in einem am Montag veröffentlichten Forderungskatalog zum Schutz vor Coronainfektionen im Fernverkehr. Außerdem müsse die Bundespolizei Bußgelder gegen Maskenverweigerer verhängen können.

Reisende berichten zunehmend, dass Fahrgäste keine Masken tragen, obwohl das laut Länderverordnungen obligatorisch ist. Gastel hat seit April etwa 20 Mal einen Fernzug genutzt. Nach seinen Erfahrungen tragen nur 80 bis 90 Prozent der PassagierInnen einen Mund-Nasen-Schutz, es müssten aber seiner Auffassung nach nahezu 100 Prozent sein. „Kein einziges Mal habe ich bei meinen Fahrten in Fernzügen wahrgenommen, dass das Bahnpersonal Reisende ohne Maske auf ihr Fehlverhalten anspricht“, berichtet er.

MitarbeiterInnen der Bahn haben die Anweisung, Reisende ohne Atemmaske aufzufordern, eine aufzusetzen. Wer keinen Schutz trägt, kann laut Eisenbahn-Verkehrsverordnung von der Beförderung ausgeschlossen werden. Bislang wird die Bundespolizei erst aktiv, wenn sie gerufen wird, damit Maskenverweigerer den Zug verlassen. „Wir brauchen eine klare Zuständigkeit der Bundespolizei, damit diese unangekündigte Kontrollen in den Fernverkehrszügen durchführen und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Fernverkehrszug durchsetzen kann“, verlangt Gastel.

Dem Bundesverkehrsministerium ist das Problem bekannt. Es hat die Deutsche Bahn (DB) in einem aktuellen Schreiben aufgefordert, strikt auf die Einhaltung der Maskenpflicht zu achten, und lässt regelmäßig darüber berichten. „Die DB muss sicherstellen, dass die Maßnahmen greifen und konsequent umgesetzt werden“, erklärt das Ministerium. Dazu gehöre die Zusage, dass Reisende, die auf Aufforderung die Maske nicht anlegen, von der Beförderung ausgeschlossen werden. Für Bußgelder seien die Landesbehörden zuständig.

Bundespolizei hat nur dünne Personaldecke

Dem Abgeordneten Gastel reicht das nicht. „Es ist dringend angebracht, dass Bundesverkehrsminister Scheuer endlich handelt und eine Rechtsgrundlage auf den Weg bringt, damit Maskenverweigerer sanktioniert werden können“, sagt er. „Es ist kaum erklärbar, weshalb im Nahverkehr ein Bußgeld verhängt werden kann, im Fernverkehr mit stundenlangem Kontakt der Fahrgäste untereinander die Verweigerung der Maske hingegen nicht geahndet werden kann.“

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG steht der Forderung nach einem präventiven Einsatz der Bundespolizei skeptisch gegenüber. „Die Personaldecke bei der Bundespolizei ist sehr dünn“, sagt Sprecher Uwe Reitz. Damit es nicht zu Verspätungen kommt, sei es für die Bahnbeschäftigten entscheidend, dass die Bundespolizei schnell vor Ort sei, wenn sie gebraucht werde – was auch schon vor der Coronakrise etwa bei Problemen mit gewalttätigen Fahrgästen nicht immer der Fall gewesen sei. Denn die Bundespolizei hat nicht an jedem Bahnhof einen Standort.

Reitz zufolge wünschen sich die ZugbegleiterInnen ein eigentlich ganz simples Instrument für den Umgang mit Maskenverweigernden: ein Informationsblatt, auf dem unter anderem die Rechtsgrundlage für die Maskenpflicht aufgeführt wird. „Aber die Deutsche Bahn stellt so etwas nicht zur Verfügung“, kritisiert Reitz.

Die Pressestelle der Deutschen Bahn antwortete auf eine Anfrage der taz mit Textbausteinen, ohne auf Fragen einzugehen.

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