RESIDENZPFLICHT GELOCKERT
: Asylbewerber dürfen reisen

Mecklenburg-Vorpommern hat die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerber gelockert. Ab Januar dürften sich alle in den Kommunen untergebrachten Asylbewerber und Ausländer mit Duldung zeitweilig ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde innerhalb der Landesgrenzen bewegen, teilte das Innenministerium im Anschluss an die Kabinettsitzung der rot-schwarzen Landesregierung in Schwerin mit. Damit „soll den Bedürfnissen des täglichen Lebens besser entsprochen werden“, sagte Innenminister Lorenz Caffier (CDU).  (epd)