NACH VERFAHRENSFEHLER
: „Ehrenmord“ war vielleicht doch keiner

Weil die Aussage einer zentralen Belastungszeugin vor dem Ermittlungsrichter wegen eines Verfahrensfehlers nicht verwertet werden kann, könnte in einem Kieler Strafprozess das Motiv „Ehrenmord“ entfallen. Die Angeklagten können deswegen möglicherweise höchstens wegen Totschlags verurteilt werden. Eine nach islamischem Recht verheiratete Frau hatte Ende 2010 ihren Mann verlassen und war zu ihrem neuen Lebensgefährten gezogen. Dieser wurde laut Anklage von den vier Brüdern und dem Ehemann der Zeugin erstochen.  (dpa)